Neue EU-Richtlinie : Online-Shopping soll sicherer werden

30.06.2011 16:29 Uhr
Internet: Widerruf möglich Foto: Martin Fally - Fotolia
Internet: Widerruf möglich - Foto: Martin Fally Fotolia

Mehr Schutz beim Online-Shopping und bei Haustürgeschäften bieten künftig die neuen EU-weiten Rechte für Verbraucher. Nach dreijährigen Verhandlungen in Brüssel stimmte das Europaparlament am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit den neuen Gesetzen zu. Der scharf kritisierte Flickenteppich aus Verbraucherrechten – mit verschiedenen Gesetzen von Land zu Land – soll damit geglättet werden.

In Zukunft gilt überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gleich ob im Internet oder an der Haustür eingekauft wird. Bestellt

zum Beispiel ein Verbraucher in Deutschland über das Internet Ware in Italien, darf er sie zwei Wochen lang umsonst zurückgeben.

Das gilt auch für Ebay-Auktionen. Während Privatverkäufer von dieser Regelung ausgenommen sind, deckt das Widerrufsrecht künftig alle Internet-Auktionen professioneller Unternehmen ab.

Neue Regeln wird es auch für „Tupperware-Partys“ geben: In Deutschland hat man bisher kein Widerrufsrecht, wenn man selbst den Vertreter in die eigene Wohnung bestellt hat und dort unterschreibt. Mit dem neuen EU-weiten Verbraucherrecht ändert sich das. Ein einheitliches Musterformular soll im Internet abrufbar sein.

Aber es gibt auch Nachteile für deutsche Verbraucher: Informiert der Händler beim Kauf nicht über das Widerrufsrecht, verlängert es

sich künftig automatisch auf 12 Monate. Aus EU-Sicht ein Vorteil. In Deutschland galt unter diesen Umständen aber bisher ein ewiges Recht auf Rückgabe.

Auch in einem weiteren Punkt bleibt die neue Regelung hinter dem deutschen Recht zurück. In Deutschland müssen die Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware nur bis zu einem Warenwert von 40 Euro tragen, nach der EU-Richtlinie sollen die Unternehmen die Rücksendekosten künftig komplett auf den Käufer umlegen können. Doch ob die deutschen Versender das nutzen werden, ist zweifelhaft. „Viele Händler werden bei der jetzigen Regelung bleiben“, glaubt Christin Schmidt vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels.

Gelten sollen die Gesetze von 2013 an. Die Zustimmung des Rats gilt als Formsache. dpa/hej

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