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Wirtschaft: Neue Schlappe für Esser-Ankläger

(tas). Im Düsseldorfer MannesmannProzess bleibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Bemühen stecken, das Gericht doch noch von der Schuld der sechs Angeklagten zu überzeugen.

(tas). Im Düsseldorfer MannesmannProzess bleibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Bemühen stecken, das Gericht doch noch von der Schuld der sechs Angeklagten zu überzeugen. Grund: Am Donnerstag wies die zuständige Strafkammer eine große Zahl der Beweisanträge der Anklage als unbegründet, unzulässig oder unerheblich zurück. „Dies kann man als gewisses Indiz für die Meinungsbildung der Kammer werten“, kommentierte Gerichtssprecher Ulrich Thole die Entscheidung. In den Anträgen wird die Ladung neuer Zeugen und das Verlesen von Dokumenten gefordert. Damit könne der Straftatbestand der Untreue jedoch nicht bewiesen werden, begründete die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer ihre Ablehnungen. Bereits Ende März hatte das Gericht in einer Zwischenbilanz erkennen lassen, dass den Angeklagten – darunter dem Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann – der Freispruch winkt. In dem Verfahren geht es um rund 60 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen, die nach Meinung der Staatsanwaltschaft zu Unrecht gezahlt wurden.

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