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Wirtschaft: Neuer Markt: Firmen müssen Strafe zahlen

Die Deutsche Börse AG geht mit Geldstrafen gegen den Schlendrian am Neuen Markt vor. Die Sanktionen gegen zehn Unternehmen, die ihren Jahresabschluss für das Jahr 2000 nicht innerhalb der vom Regelwerk des Wachstumssegments vorgesehenen Frist veröffentlicht haben, sehen Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor, teilte die Börse jetzt mit.

Die Deutsche Börse AG geht mit Geldstrafen gegen den Schlendrian am Neuen Markt vor. Die Sanktionen gegen zehn Unternehmen, die ihren Jahresabschluss für das Jahr 2000 nicht innerhalb der vom Regelwerk des Wachstumssegments vorgesehenen Frist veröffentlicht haben, sehen Bußgelder bis zu 50 000 Euro vor, teilte die Börse jetzt mit. Die Bilanzen und Lageberichte der säumigen Unternehmen gingen erst nach Ende der Frist Ende März ein. Nach Einschätzung einer Sprecherin der Deutschen Börse ist es allerdings weniger die Höhe der Strafe, die den Unternehmen wehtut, als die Tatsache, dass der Regelverstoß und die Reaktion der Börse jetzt erstmals seit Bestehen des Neuen Marktes publik gemacht wurden.

Zum Thema Online Spezial: New Economy In insgesamt drei der bislang entschiedenen Fälle ging die Börse gemessen an dem, was das Regelwerk möglich macht, relativ weit: Adva Optical Networking, Prodacta und Art-Stor müssen jeweils 50 000 Euro an die Deutsche Börse zahlen, weil sie die Frist um mehr als zwei Wochen überschritten. Das ist die Hälfte dessen, was das Regelwerk als maximale Geldstrafe vorsieht. Die Bußgelder fließen in voller Höhe der Deutschen Börse zu. Bei insgesamt acht Unternehmen, die die am 31. März endende Frist nur um bis zu drei Handelstage überschritten, reagierte die Börse vergleichsweise milde. So kamen unter anderen die Schwergewichte Aixtron, Primacom, Broadvision und Systematics mit einer Verwarnung davon.

Drei Unternehmen beantragten zwar mit Erfolg eine Fristverlängerung bis Ende April, hielten aber auch diese nicht ein. Gegen EM.TV & Merchandising, Softmatic und die insolvente Sunburst Merchandising AG wurde deshalb ebenfalls ein Sanktionsverfahren eröffnet. Für eine Verzögerung von fünf Börsentagen gelte als Richtwert eine Geldstrafe von 10 000 Euro, sagte die Sprecherin der Börse. Ließ das Unternehmen bis zur Publikation zehn Tage verstreichen, drohen rund 30 000 Euro Strafe. "Das sind allerdings nur Faustregeln, die mit in die Einzelfallentscheidungen fließen", betonte sie.

Die Liste der bislang zehn sanktionierten Unternehmen ist noch nicht vollständig. "Für die Höhe der Geldstrafe ist die Dauer der Verzögerung mit ausschlaggebend", erklärt die Sprecherin. Deshalb könne erst nach dem Eingang des Abschlusses über die Sanktionierung entschieden werden.

Um die Zulassung für das Wachstumssegment zu erhalten, haben sich die Unternehmen verpflichtet, den Jahresabschluss und einen Lagebericht spätestens drei Monate nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres elektronisch zu übermitteln. Diese Regel soll mit dazu beitragen, den Neuen Markt trotz des unbestritten hohen Risikos einer Investition in Start-up-Unternehmen als besonders transparentes Qualitätssegment zu etablieren. Im Vergleich etwa zum Amtlichen Handel oder dem Freiverkehr, die keine vergleichbar strengen Maßstäbe an die Emittenten stellen, konnten sich die Unternehmen beim Gang an den Neuen Markt im Gegenzug oft besonders hohe Emissionserlöse sichern.

Die Firmenreaktionen auf die jetzt verhängten Sanktionen sind unterschiedlich: Während Adva-Finanzvorstand Andreas Rutsch Besserung gelobt und das strenge Vorgehen grundsätzlich begrüßt, ist für Manfred Metzger, Vorstandssprecher der Prodacta AG, das letzte Wort noch nicht gesprochen. "Der Fehler lag nicht bei uns, sondern bei einem Lieferanten mit Systemproblemen", begründete er, weshalb er doch noch auf ein klärendes Gespräch mit der Börse hofft. Allerdings macht auch Adva neben "komplexen Vertragsverhältnissen mit Kunden" und dem buchhalterischen Aufwand, den vier Firmenzukäufe erforderten, Systemprobleme für die Fristversäumnis verantwortlich.

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