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Wirtschaft: Neuer Markt: Stichwort: Lock up-Periode

Neue Namen sind am Neuen Markt beinahe alltäglich. Alle diese Unternehmen hatten vor ihrem Börsengang Eigentümer.

Neue Namen sind am Neuen Markt beinahe alltäglich. Alle diese Unternehmen hatten vor ihrem Börsengang Eigentümer. Diese Altaktionäre dürfen jedoch ihre Anteile nicht sofort nach dem Börsengang verkaufen. Für sie gilt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, die sogenannte Lock-up-Periode. Die Deutsche Börse besteht für die Zulassung am Neuen Markt auf einer solchen Sperrfrist. Mit dieser privatrechtlichen Regelung will die Börse "dem Markt" genügend Zeit verschaffen, um sich ein realistisches Bild zu machen, und es soll verhindert werden, dass die früheren Eigentümer den Börsengang allein dafür nutzen, schnell Kasse zu machen.

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