zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Neuer Streit um VW-Gesetz

Im Streit zwischen Deutschland und der EU um das VW-Gesetz und die EU-Richtlinie zu Firmenübernahmen verhärten sich die Fronten. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen zeigen sich unnachgiebig.

Im Streit zwischen Deutschland und der EU um das VW-Gesetz und die EU-Richtlinie zu Firmenübernahmen verhärten sich die Fronten. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen zeigen sich unnachgiebig. "Wenn es nicht im Guten und mit Argumenten geht, dann eben notfalls auch im Streit", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch in Braunschweig. Es sei nicht hinnehmbar, dass europaweit "Golden-Share-Regeln" gelten und ausgerechnet bei VW ein Exempel zu Gunsten der Investmentbanker in London vorgenommen werden solle.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Plan von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, einheitliche Regeln für Firmenübernahmen in Europa gesetzlich zu verankern. Die Bundesregierung will hingegen verhindern, dass das so genannte VW-Gesetz zu Fall gebracht wird. Danach darf kein Aktionär der Volkswagen AG über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte verfügen, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Damit wird der Konzern vor feindlichen Übernahmen geschützt, vor allem aber der Einfluss des Landes Niedersachsen gestärkt, das 18,2 Prozent der VW-Stammaktien hält.

Am Vortag hatte bereits Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Widerstand gegen Änderungen am VW-Gesetz angekündigt. Eine Sprecherin erklärte in Berlin, die Bundesregierung wolle an den Abwehrregelungen des deutschen Übernahmegesetzes festhalten. In anderen EU-Staaten könnten sich Unternehmen durch Höchst- und Mehrfachstimmrechte sehr wirksam gegen feindliche Übernahmen wehren. Dagegen habe Deutschland diese Sonderrechte bereits 1998 abgeschafft. Grundsätzlich begrüße Berlin die Absicht der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Unternehmensübernahmen herzustellen. Ziel müsse aber sein, "dass deutsche Unternehmen die gleiche Flexibilität bei der Abwehr von Übernahmeversuchen haben, wie sie Unternehmen in anderen Staaten zur Verfügung stehen".

Gabriel sagte auf einer Betriebsversammlung im Braunschweiger VW-Werk: "Wir wollen keine Großaktionäre, die das Unternehmen in den Würgegriff nehmen. Deshalb sind wir für das VW-Gesetz." In Brüssel habe er allerdings erleben müssen, dass Argumente nicht zählten.

VW-Aufsichtsratschef Klaus Liesen stellte das Gesetz unterdessen in Frage und hält einen Abschied von der Stimmrechtsbegrenzung für denkbar. "Man kann fragen, ob diese Begrenzung nicht, wie neuerdings für börsennotierte Unternehmen nach deutschem Aktienrecht, aufgehoben werden sollte", sagte Liesen der Zeitschrift "Focus Money". "Eine solche Frage brauchen wir uns aber nicht stellen zu lassen von Ländern und Behörden, die im eigenen Wirkungsbereich Goldene Aktien und Mehrstimmrechtsaktien dulden."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false