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© dpa

Notbremsung: Welche Konsequenzen zieht die Bahn aus dem ICE-Vorfall?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Zugunglücks in Köln. Erst eine Notbremsung durch das Personal stoppte den ICE 518. Zuvor hatten Fahrgäste verdächtige Geräusche gehört.

Die Bahn hat 61 ICE-3-Züge aus dem  Verkehr gezogen. Wie wirkt sich das auf den Fahrplan aus?

Noch bis Anfang nächster Woche wird es Störungen im Zugverkehr geben. Am Freitag wurden nach Angaben der Bahn 90 Verbindungen und damit fast jeder siebte Fernzug gestrichen. Über das Wochenende wird das Angebot eingeschränkt bleiben. Die ICE-3-Züge, die nun in die Werkstatt müssen, sind vor allem im Westen Deutschlands in Nord-Süd-Richtung unterwegs – vom Ruhrgebiet über Köln nach München, Stuttgart und Basel.

Dort erreichen sie auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Köln und Frankfurt am Main 300 Kilometer in der Stunde und mehr. Die Umstellung auf dieser zentralen Trasse bringt den Fahrplan durcheinander. Auch Kunden, die eine Zugfahrt von Frankfurt nach Paris planen, müssen mit größeren Einschränkungen rechnen. Nur sechs ICE-3-Züge können weiter fahren – sie sind laut Bahn gerade erst gewartet worden. Im Norden und Osten werde es dagegen kaum Auswirkungen geben, hieß es. Grund: Zwischen Berlin und Köln setzt die Bahn zum Beispiel ICE-Züge älterer Bauart ein, bei denen im Moment keine Probleme mit der Antriebstechnik bekannt sind.

Die Bahn will jetzt anstelle ihres Paradestücks ICE 3 Ersatzzüge aus der Schweiz und aus Frankreich ausleihen, außerdem werde man auf lokbespannte Intercity-Züge zurückgreifen, sagte Bahn-Personenverkehrsvorstand KarlFriedrich Rausch am Freitag. „Wir gehen auf Nummer sicher“, betonte er. Schon am Wochenende werde sich die Lage bessern. Mit jedem Zug, der die Werkstatt verlasse, gebe es weniger Einschränkungen. „Es wird von Stunde zu Stunde besser.“ Ab Montag soll es 95 Prozent aller vorgesehenen Verbindungen geben. Für Informationen zu Ausfällen und Verspätungen verwies die Bahn auf ihre Internetseite www.bahn.de/aktuell sowie auf ihre Telefonnummer 08000 / 99 66 33.

Gibt es Entschädigungen für die Kunden?

Wer bereits eine Fahrkarte gebucht hat, kann diese ohne Zusatzkosten umtauschen oder zurückgeben. Tickets, die an einen Zug gebunden sind, lassen sich nach Bahn-Angaben auch für frühere oder spätere Verbindungen nutzen. Wer nur verspätet ans Ziel kommt, kann die üblichen Regeln in Anspruch nehmen: Ist der Zug mindestens 60 Minuten zu spät, hat der Kunde Anspruch auf einen Gutschein über 20 Prozent des Fahrpreises.


Welches Problem gab es bei dem Zug, der in Köln entgleiste?

Nach bisherigen Erkenntnissen stoppte der ICE 518 mit den Namen „Wolfsburg“ kurz nach der Ausfahrt aus dem Kölner Hauptbahnhof durch Ziehen der Notbremse. Bei einem der vorderen Waggons war eine Radsatzwelle gebrochen. So werden die zwei Räder sowie die Achse bezeichnet, die beide starr miteinander verbindet. In dem Zug saßen 250 Passagiere. „Wir nehmen den Vorfall sehr ernst“, beteuerte Rausch. Warum das Teil gebrochen sei, wisse man nicht. Ein Gutachter soll den Dingen auf den Grund gehen.

Bei Radsatzwellen handelt es sich um sensible Teile des Zuges, die hohen Belastungen ausgesetzt sind. „Stahl reißt nur langsam – der Schaden muss also schon länger vorhanden gewesen sein“, sagte Markus Hecht, Professor für Schienenfahrzeuge an der Technischen Universität Berlin, dem Tagesspiegel. So habe der Radreifen, der 1998 den Unfall von Eschede verursachte, vermutlich schon bis zu zwei Jahre vor dem Unglück erste Risse aufgewiesen. Damals waren 101 Menschen ums Leben gekommen.

Eine Entgleisung bei voller Fahrt müsse jedoch nicht zwangsläufig in einer Katastrophe enden, sagte Hecht. „Da werden die Fahrgäste ordentlich durchgeschüttelt.“ Kämen allerdings mehrere ungünstige Umstände zusammen, wie in Eschede geschehen, seien schlimme Folgen denkbar – zum Beispiel, wenn die Welle in einer Kurve breche, der Zug entgleise und die Waggons von der Strecke abkämen. Hecht sagte, möglicherweise sei umherfliegender Schotter aus dem Gleisbett, den der ICE aufgewirbelt habe, für den Schaden verantwortlich. Dies müsse bereits auf einer anderen Strecke geschehen sein, da die Gleise zwischen Köln und Frankfurt auf Beton befestigt sind.

Wie will die Bahn ähnliche Probleme in Zukunft vermeiden?

Bisher wurden die ICE-Züge alle 300 000 Kilometer intensiv geprüft. Die Bahn will nun alle 60 000 Kilometer testen, solange die genaue Ursache des Bruchs unklar ist. Um feine Risse im Metall zu entdecken, setzt die Bahn Ultraschall ein. Beim Eisenbahn-Bundesamt hieß es, die Maßnahmen des Konzerns seien ausreichend. Hergestellt hatten den Zug die Firmen Siemens, Bombardier und Alstom.

Zwar sagte Bahn-Manager Rausch, die ICE-Züge hätten bisher drei Milliarden Kilometer ohne Radsatz-Probleme abgespult. Trotzdem kennt die Bahn Defekte dieser Art. Ende 2002 zum Beispiel war an einem Neigetechnik-ICE anderer Bauart eine Radsatzwelle gebrochen. Daraufhin hatte das Eisenbahn-Bundesamt den Zugtyp stillgelegt – es befürchtete, die Achsen seien der Belastung durch die Neigetechnik nicht gewachsen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt. Hat das Bahn-Personal vor dem Unfall richtig gehandelt?

Nach Angaben der Justiz hörten mindestens fünf Reisenden des ICE 518 bereits auf der Strecke zwischen dem Frankfurter Flughafen und Köln „merkwürdige Geräusche“. „Wir müssen jetzt feststellen, ob die Geräusche mit dem Achsbruch zu tun haben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Fahrgäste hätten dann das Zugpersonal informiert. Die Zugbegleiter hätten aber abgewiegelt. „Das kennen wir schon, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, das hat nichts zu bedeuten“, sei die Antwort gewesen. Bei der Bahn hieß es, die Mitarbeiter hätten sich korrekt verhalten. Der Vorwurf, man habe nicht korrekt reagiert, sei „schlichtweg falsch“. Einen Anlass, den Zug sofort zu stoppen, habe es nicht gegeben. In Köln habe man sich das Problem angesehen, sei aber weitergefahren. Erst die Notbremsung durch einen Mitarbeiter habe den ICE gestoppt. Ob der Achsbruch dadurch erst ausgelöst wurde, prüft der Konzern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gefährdung des Bahnverkehrs gegen unbekannt. Sollte es zu einem Verfahren kommen, sind laut Gesetz Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren oder Geldstrafen möglich.

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