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Novelle: Bundesrat billigt Änderung des VW-Gesetzes

Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger ist mit seinen Einwänden gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachen beim Volkswagen-Konzern gescheitert. Bundeskanzlerin Merkel begrüßte, dass die Novelle den Bundesrat passierte.

Der Bundesrat billigte in einem Beschluss am Freitag in Berlin die geplante Änderung des VW-Gesetzes, wie die Länderkammer mitteilte. Es räumt Niedersachen bei einer Sperrminorität von nur 20 Prozent ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen ein. Oettinger (CDU) hatte diese aktienrechtliche Sonderstellung des Landes kritisiert.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte dazu im TV-Sender Phoenix, das deutsche Aktienrecht sehe zwar eine Standard-Sperrminorität von 25 Prozent vor, es gebe aber auch die Möglichkeit für Abweichungen. Auch Porsche habe davon Gebrauch gemacht: Beim Stuttgarter Autobauer liege die Schwelle bei 33 Prozent.

Wulff verwies zudem auf die Satzung des Konzerns: Sie beinhalte die Regelung zur Sperrminorität weiterhin - und sei bereits älter als das VW-Gesetz. Damit gälten die von Porsche und der EU kritisierten Regelungen auf jeden Fall weiter, hob Wulff hervor. Weiter sagte er mit Blick auf die Kritik, der hohe Kurs der Aktie zeige, dass Investoren nicht wie beklagt durch das Gesetz abgeschreckt würden. An Porsche und VW appellierte er: "Die Akteure müssen aufeinander zugehen, miteinander reden und Kompromisse eingehen."

Merkel steht hinter Novelle

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte die Novelle des VW-Gesetzes ausdrücklich. "Wir gehen davon aus, dass dieser Gesetzesentwurf alle Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofes umsetzt", erklärte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin. Die Kanzlerin nahm dem Regierungssprecher zufolge überdies eine Einladung des VW-Betriebsrates für Dienstag "sehr gerne an". Er gehe davon aus, dass der Betriebsrat damit ein Zeichen setzen wollte und begrüßt habe, wie die Bundesregierung die Frage des VW-Gesetzes diskutiert und die Diskussion mit der EU geführt habe.

Das VW-Gesetz ist juristisch umstritten und wird unter anderem von der EU-Kommission kritisiert. Die im Mai vom Bundeskabinett verabschiedete Neufassung sieht zudem vor, dass der Aufsichtsrat in wichtigen Fragen weiter mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheidet. Dies räumt auch den Arbeitnehmervertretern ein Vetorecht in dem Gremium ein. Porsche plant seit Monaten die Übernahme von VW und hatte in dieser Woche seine Beteiligung am Wolfsburger Autobauer zur faktischen Kontrollmehrheit ausgebaut. Am vergangenen Freitag demonstrierten in Wolfsburg 40.000 VW-Mitarbeiter für den Erhalt des VW-Gesetzes. (imo/AFP)

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