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Wirtschaft: Öffnungszeiten: DIHT für Freigabe an Werktagen - Neuregelung sei überfällig - Sonn- und Feiertage sollen geschützt bleiben

In der Debatte um das Ladenschlussgesetz hat sich der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) für eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag ausgesprochen. Dies bedeute keineswegs, dass Läden rund um die Uhr geöffnet sein müssten, erklärte der DIHT am Montag in Berlin.

In der Debatte um das Ladenschlussgesetz hat sich der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) für eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag ausgesprochen. Dies bedeute keineswegs, dass Läden rund um die Uhr geöffnet sein müssten, erklärte der DIHT am Montag in Berlin. Händler könnten aber die jeweils günstigsten Zeiträume bestimmen. Erfahrungen im Ausland ließen erwarten, dass es nicht zu einer allgemeinen Ausweitung, sondern vielmehr zu einer Verlagerung der Öffnungszeiten komme. Sonn- und Feiertage müssten dagegen als Ruhetage geschützt bleiben. Die noch für dieses Jahr von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Neuregelung der Ladenöffnungszeiten sei überfällig, hieß es weiter. Der Handel stehe unter enormem Druck und benötige alle Freiheiten, um die Kunden wieder an sich binden zu können und sie in den Zeiten zu bedienen, in denen sie einkaufen möchten. Beide derzeit diskutierten Reformvarianten gehen nach Meinung des DIHT nicht weit genug. Jede zeitliche Vorgabe der werktäglichen Öffnungsmöglichkeiten - ob 21 Uhr oder 22 Uhr - erweise vor allem kleineren Händlern einen Bärendienst. Sie würde zunächst weiter als Aufforderung verstanden, das gesetzliche Zeitfenster voll auszuschöpfen. Dies würden kleine, inhabergeführte Unternehmen am wenigsten durchstehen. Sinnvoller sei es, wenn die Handelsunternehmen bei freien Öffnungszeiten die jeweils günstigsten Zeitfenster ausloten würden. Kleinere Geschäfte hätten dann die Chance, mit ihrer viel größeren zeitlichen Flexibilität Kunden an sich zu binden.

Für den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ist eine Gesetzesänderung zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten allerdings kein vordringliches Anliegen. Falls von der Politik aber eine erneute Änderung des Ladenschlussgesetzes angestrebt werde, plädiere der Verband für eine Regelung ohne feste Ladenschlusszeiten an Werktagen. Daneben sollte es ermöglicht werden, dass in Absprache mit den jeweiligen Kommunen an vier Sonntagen im Jahr die Läden in einer Stadt oder Gemeinde geöffnet bleiben können.

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