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Ölförderung: Shell darf vorerst weiter bohren

Trotz des Entzugs der Betriebserlaubnis für das milliardenschwere Öl- und Gasförderprojekt vor der sibirischen Insel Sachalin wollen die russischen Behörden die dortigen Arbeiten vorläufig weiterlaufen lassen.

Moskau - Vize-Wirtschaftsminister Kirill Androsow sagte nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen, der britisch-niederländische Shell-Konzern sowie die übrigen Unternehmen könnten das Projekt Sachalin II zunächst fortsetzen. Währenddessen werde weiter geprüft, ob die von den Behörden erlassenen Auflagen eingehalten würden.

Das Moskauer Ministerium für Naturvorkommen hatte Shell am Montag die Lizenz für das Projekt unter Verweis auf Vorgaben der Generalstaatsanwaltschaft eingezogen. Die Strafverfolgungsbehörde hatte zuvor die umweltrechtlichen Genehmigungen einkassiert. Dieses Vorgehen löste massive Kritik der EU-Kommission sowie der japanischen Regierung aus.

Sachalin II ist mit einem Investitionsvolumen von 20 Milliarden Dollar (rund 15,6 Milliarden Euro) das weltweit größte private Öl- und Gasförderprojekt. Zugleich ist es das größte ausländische Investitionsvorhaben in Russland. Neben Shell (55 Prozent der Anteile) sind auch die japanischen Unternehmen Mitsui (25 Prozent) und Mitsubishi (20 Prozent) beteiligt. Sie wollen vor der Insel Sachalin eine Förderinsel sowie eine Gas-Verflüssigungsanlage bauen. Ab 2008 soll von dort erstmals Flüssig-Gas nach Japan und Korea geliefert werden.

Schwierigkeiten wegen gescheiterem Gasprom-Einstieg

Der Konflikt um das Förderprojekt hatte sich in den vergangenen Monaten zugespitzt. Analysten gehen davon aus, dass der von russischen Umweltbehörden erzeugte Druck darauf zurückzuführen ist, dass Gespräche über einen Einstieg des russischen Energieriesen Gasprom in das Projekt geplatzt waren. Gasprom strebte einen Anteil von 25 Prozent an Sachalin II an. Auch internationale Umweltschutzgruppen wie der WWF kritisieren das Projekt: Sie sehen durch den Bau der Fördertürme die letzten westpazifischen Grauwale bedroht. (tso/AFP)

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