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Der Fiskalpakt soll dazu dienen, dass Investoren das Vertrauen in den Euro zurückgewinnen.

© dpa

Kampf gegen Schuldenkrise: Ohne Gegenleistung keine Hilfe

In Brüssel wird über den Fiskalpakt verhandelt, der zu einer Begrenzung der Staatsschulden in der Euro-Zone beitragen soll. Die Bundesregierung verlangt strikte Auflagen für hilfsbedürftige Krisenstaaten.

Berlin - Langsam wird es ernst. Wenn sich die EU-Finanzminister zu Beginn der kommenden Woche in Brüssel treffen, werden sie sich auch mit einem Papier zum geplanten Fiskalpakt befassen. Bislang wurden die Verhandlungen über den Pakt, der in der europäischen Schuldenkrise einen Beitrag zur Beruhigung der Märkte leisten soll, auf Expertenebene geführt. In der kommenden Woche müssen nun die Minister eine politische Einigung vorbereiten, bevor die Chefs beim EU-Gipfel am 30. Januar Nägel mit Köpfen machen können. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann dabei relativ entspannt zum Treffen mit seinen Ressortkollegen fahren: Im aktuellen Entwurf für den Fiskalpakt wird die Forderung Deutschlands berücksichtigt, dass Krisenstaaten in der Euro-Zone nur dann Geld aus dem künftigen Rettungsfonds ESM erhalten, wenn sie sich auch an den Fiskalpakt halten.

Im Kern geht es bei dem Fiskalpakt darum, dass sich die teilnehmenden EU-Staaten zu Schuldenbremsen verpflichten und im Fall eines Verstoßes Sanktionen in Kauf nehmen. Der Fiskalpakt wird als zwischenstaatlicher Vertrag ausgehandelt, weil Großbritannien beim letzten EU-Gipfel im Dezember eine entsprechende Reform im Kreis aller 27 EU-Staaten blockiert hatte. Allerdings wird in dem Vertragsentwurf eine Hintertür für London offengehalten: Innerhalb von fünf Jahren soll der Fiskalpakt in EU-Recht überführt werden.

Spätestens Anfang März soll der neue Pakt unterschriftsreif sein. Vor allem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich für einen zügigen Abschluss eingesetzt, um so den Sparwillen der Europäer gegenüber den Finanzmärkten zu dokumentieren. Seit dem Beginn der Verhandlungen im Dezember hatte sich die Bundesregierung für eine Verbindung des Fiskalpaktes mit dem dauerhaften Krisenfonds ESM starkgemacht.

Damit hat sich Berlin in den Verhandlungen bislang durchgesetzt: Dem aktuellen Entwurf zufolge sollen mögliche Strafzahlungen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fällig werden, in den Topf des ESM fließen. Allerdings wollen die EU-Staaten offenbar vermeiden, dass sich die finanzielle Schieflage von Schuldensündern durch eventuelle Strafzahlungen noch zusätzlich drastisch verschärft. In dem Vertragsentwurf ist nun die Rede davon, dass die Höhe der Strafzahlung den „Umständen angemessen“ sein soll; der fällige Betrag soll den Anteil von 0,1 Prozent des Bruttoauslandsproduktes des betroffenen Staates nicht übersteigen.

In Brüssel werden die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten allerdings mit Skepsis verfolgt. Denn die EU-Kommission spielt dem Entwurf zufolge bei der Umsetzung des Fiskalpaktes nur die Rolle eines Zaungastes; die Brüsseler Behörde darf im Falle eines Verstoßes gegen den Vertrag nicht vor den EuGH ziehen. Dieses Recht behalten sich die Staaten vor – sie betrachten sich als die Herren des Verfahrens. Albrecht Meier

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