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Wirtschaft: Penny-Stocks: Am Montag tritt die neue Regel in Kraft

Die Deutsche Börse AG, bleibt dabei: Am kommenden Montag soll das neue Regelwerk für die Notierung am Neuen Markt in Kraft treten. Es geht um das Listing der Penny-Stocks (siehe Lexikon ).

Die Deutsche Börse AG, bleibt dabei: Am kommenden Montag soll das neue Regelwerk für die Notierung am Neuen Markt in Kraft treten. Es geht um das Listing der Penny-Stocks (siehe Lexikon ). Demnach sind vom 1. Oktober an insolvente Firmen von einem Ausschluss vom Neuen Markt bedroht, sowie solche Gesellschaften, deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander im Tagesdurchschnitt unter einem Euro liegt und deren Marktkapitalisierung 20 Millionen Euro unterschreitet. Schaffen es diese Firmen nicht, in den folgenden 90 Handelstagen 15 Mal in Folge beide Grenzwerte zu übertreffen, sollen sie aus dem Neuen Markt verbannt werden. Nach einer weiteren Frist von einem Monat bleibt ihnen dann nur der Wechsel in den Geregelten Markt oder in den Freiverkehr.

Ein Sprecherin der Deutschen Börse wollte keine Zahlen nennen, wieviele Gesellschaften betroffen sein könnten. Zu groß ist offenbar die Furcht vor drohenden juristischen Auseinandersetzungen. Legt man jedoch die auf den Seiten der Deutschen Börse im Internet veröffentlichten Zahlen über Kurse und Marktkapitalisierung zugrunde, dürften es rund 20 der mehr als 300 am Neuen Markt notierten Unternehmen sein.

Doch die Gerichte sind bereits eingeschaltet. Bekanntestes Beispiel ist die Foris AG. Der Prozessfinanzierer hat zwar vor Gericht einen Aufschub bis zum 1. April 2002 erwirkt, wollte aber einen Aufschub für alle am Neuen Markt gelisteten Unternehmen erreichenund ist deshalb in die Berufung gegangen. Die Deutsche Börse sucht in diesem Falle die Entscheidung des nächsthöheren Gerichts. Auch Advanced Medien AG und die Abacho AG haben vor Gericht einen Aufschub erreicht. Antrag auf Einstweilige Verfügung haben auch die insolvente Teamwork AG und die Heiler Software AG eingereicht. Deren Verfahren stehen noch aus.

Die amerikanische Technologiebörse Nasdaq hat hingegen ihre Delisting-Regelung, die im Großen und Ganzen das Vorbild für die Deusche Börse war, bis zum 2. Januar 2002 ausgesetzt. Begründet wurde dies in New York mit den Terrorangriffen am 11. September und der großen Unsicherheit an den Finanzmärkten. Beobachter verweisen aber darauf, dass die Nasdaq nicht ganz uneigennützig gehandelt habe. Würde diese Regel derzeit angewendet, wären davon bis zu 600 Unternehmen der insgesamt rund 4300 an der Nasdaq gelisteten Firmen betroffen gewesen. Die Nasdaq aber befindet sich in einem harten Konkurrenzkampf mit der Wall Street, und wollte einen solchen Aderlass offenbar nicht zulassen. Seit der Gründung der Nasdaq im Jahr 1973 ist die Maßnahme auch ohne Beispiel.

dr, pf

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