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Wirtschaft: Polizei schließt illegales Filmportal Mutmaßliche Betreiber von „Kino.to“ verhaftet

Berlin - Die Polizei hat am Mittwoch das Internetportal Kino.to stillgelegt, das als größter deutschsprachiger Dienst für illegal ins Netz gestellte Filme und als einer der Hauptgegner der Filmwirtschaft im Kampf gegen Raubkopien galt.

Berlin - Die Polizei hat am Mittwoch das Internetportal Kino.to stillgelegt, das als größter deutschsprachiger Dienst für illegal ins Netz gestellte Filme und als einer der Hauptgegner der Filmwirtschaft im Kampf gegen Raubkopien galt. Polizisten, Steuerfahnder und IT-Spezialisten durchsuchten mehr als 20 Wohnungen, Büros und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet, nach einem Verdächtigen wird gefahndet. Es gab auch Razzien in Spanien, Frankreich und den Niederlanden. Das bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Nachfrage.

Federführend war die „Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen“, die Verfahren aus anderen Bundesländern einbezogen hatte. Die Anzeige wegen „Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ stammte von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten (GVU). Branchenexperten schätzen, dass täglich bis zu 400 000 Nutzer die Internetseite besuchten. Dort konnte man Filme sehen, ohne sie herunterzuladen. Auf dem Portal hieß es, man leite nur auf fremde Streamingdienste weiter. Manche davon sollen die Betreiber jedoch selbst gegründet haben. Durch Werbung und kostenpflichtige Streaming- Abos hätten sie Millionenbeträge eingenommen, nimmt die GVU an.

Die Hintermänner waren schwer zu finden, weil die Internetserver anscheinend im Ausland standen – zuletzt wohl in Russland. Auch die Seitenregistrierung über die zur Pazifikinsel Tonga gehörenden Endung „.to“ erlaubte keine Rückschlüsse. Wie die Fahnder weiterkamen, ist bisher unbekannt. Gegen private Benutzer wird vorerst nicht ermittelt, mit Ausnahme der Stream-Abonnenten dürften sie auch gar nicht identifizierbar sein. Ob das Betrachten von Streams strafbar ist, hat die Rechtsprechung noch nicht entschieden. In der Praxis wurden bisher nur Internetnutzer verfolgt, die geschützte Werke hochgeladen oder vervielfältigt hatten. CD

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