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Wirtschaft: Private Rentenversicherung: Anlage-Produkte werden erst Anfang 2002 zertifiziert

Die Zertifizierung von Anlageprodukten für die private Rentenversicherung wird nun doch länger dauern, als zunächst geplant. Das Bundesfinanzministerium, das federführend für die Prüfung der Produkte von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ist, erklärte am Montag, man habe sich der Empfehlung von Verbraucherschützern angeschlossen, und werde sich bei der Auswahl nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Die Zertifizierung von Anlageprodukten für die private Rentenversicherung wird nun doch länger dauern, als zunächst geplant. Das Bundesfinanzministerium, das federführend für die Prüfung der Produkte von Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ist, erklärte am Montag, man habe sich der Empfehlung von Verbraucherschützern angeschlossen, und werde sich bei der Auswahl nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Erst mit Beginn des kommenden Jahres soll eine neue Bundesdienststelle Finanzprodukte, die beim Bundaufsichtsamt für das Versicherungswesen angesiedelt werden soll, die Produkte, die vom Staat gefördert werden sollen, zertifizieren. Die Förderung soll allerdings nach den bisherigen Planungen bereits vom Jahresanfang laufen.

Derzeit würden die Mitarbeiter für die Zertifizierungsstelle gesucht. Die Dienststelle solle so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen, werde mit der Zertifizierung aber nicht vor dem 1. Januar 2002 beginnen. "Es besteht keine Eile, sich jetzt schnell zu binden", sagte der Sprecher weiter. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf etwaige Kosten bei einem Wechsel aus bestehenden Verträgen in geförderte Vorsorgeprodukte. Die "Stiftung Warentest" hatte die Verbraucher bereits nach Verabschiedung der Rentenreform gewarnt: "Bloss nicht unterschreiben. Warten sie in aller Ruhe ab, was auf den Markt kommt"

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in Köln, warnte am Montag, die Rentenreform 2001 unterstelle für die Zukunft Entwicklungen, die weitgehend unrealistisch seien und werde deshalb keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber unterstelle insbesondere eine recht langsame Zunahme der Lebenserwartung, einen kräftigen Anstieg der Erwerbspersonenquoten bei gleichzeitigem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit und einer spürbaren Heraufsetzung des Rentenalters, so Professor Meinhard Miegel, wissenschaftlicher Berater des DIA. Von Generationengerechtigkeit könne noch immer keine Rede sein. Miegel bescheinigte dem Gesetzgeber allerdings, dass das Konzept im Grundsatz schlüssig sei. Der Gesetzger habe keine andere Wahl als die private Vorsorge zu stärken. Nach den Berechnungen des DIA ist ein Rentenniveau von 67,8 Prozent für den so genannten Eckrentner im Jahre 2030 illusorisch. In Wirklichkeit sinke das Rentenniveau voraussichtlich auf 64 Prozent. Um dennoch eine ausreichende Alterssicherung zu gewährleisten, so auch Bernd Katzenstein, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, müsse die private Vorsorge wesentlich stärker ausgebaut werden, als dies gegenwärtig vorgesehen sei.

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