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Wirtschaft: Prüfer der Bankgesellschaft gehen in die Offensive

BDO weist Vorwürfe zurück/Sonderprüfer Walther vermutet Interessenkonflikte auch bei Arthur Andersen

Berlin/Düsseldorf (dr/HB). Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand hat am Montag die gegen sie erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Bankgesellschafts-Tochter IBG erneut zurückgewiesen und ihre Sicht detailliert dargestellt. Wie berichtet hatte der Hannoveraner Wirtschaftsprüfer Armin Walther in einem Sondergutachten 1997 gewarnt, die Rückstellungen bei der IBG seien nicht ausreichend. Damit wäre die drohende Schieflage der IBG und damit der Bankgesellschaft bereits damals absehbar gewesen.

Die BDO jedoch – so der Vorwurf – habe das Gutachten von Walther „in der Schublade verschwinden lassen“. Zudem habe die BDO Deutsche Warentreuhand anschließend wissentlich Jahresabschlüsse der IBG falsch testiert (bestätigt). Die Behauptung, die BDO habe Jahresabschlüssen der IBG vorsätzlich ein falsches Testat erteilt, entbehre jeder Grundlage und widerspreche dem tatsächlichen Sachverhalt, schreibt die BDO in einer Stellungnahme am Montag. Zu dem Berichtsentwurf von Walther seien sowohl von der IBG selbst, als auch von der BDO und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen Stellungnahmen erarbeitet worden. Die Auffassungen von Walther seien in wesentlichen Punkten unzutreffend gewesen. Eine anschließende Besprechung mit Walther am 29. September 1997 habe zu keiner Annäherung der unterschiedlichen Beurteilungen geführt.

Die nachfolgende Beendigung des Auftragsverhältnisses mit Walther sei ausschließlich auf Initiative der IBG erfolgt. Die Ermittlung der Rückstellungen beispielsweise für Risiken aus Mietgarantien sei nach plausiblen Schätzmethoden erfolgt, schreibt die BDO weiter. Dass hohe wirtschaftliche Risiken bestanden, sei allseits bekannt gewesen. „Dass dieses unternehmerische Risiko im Testat zu vermerken gewesen sei, ist allein eine Schlussfolgerung der Medienvertreter und wird auch von Walther in seinem Berichtsentwurf nicht vertreten“, schreibt BDO in seiner Stellungnahme weiter. Selbst Walther habe die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Risiken eintreten, als gering eingeschätzt.

Die Hamburger Wirtschaftsprüfer wollen nun ihren Mandanten IBG um Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft bitten. Die BDO wolle mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten und sei an „einer raschen Aufarbeitung und Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts interessiert.“

Walther erklärte am Montag gegenüber dem Handelsblatt, er sei anfangs bei der IBG „herzlich aufgenommen“ worden. Die Probleme hätten erst begonnen, „als den Verantwortlichen klar wurde, dass meine Prüfung nicht in die erwünschte Richtung laufen würde“. Plötzlich sei der Zeitdruck erhöht worden. Zu den von BDO angeführten Stellungnahmen sagte Walther gegenüber dem Handelsblatt: „Es gab keine Gutachten, obwohl dieses Wort auf einem Dokument von Arthur Andersen stand. Tatsächlich handelte es sich um reine Stellungnahmen von Betroffenen. Denn als Prospektprüfer der IBG waren Arthur Andersen und BDO eine Interessengruppe. Im übrigen erfüllten diese Schreiben in keiner Weise Gutachten-Ansprüche."

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