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Wirtschaft: Rabattgesetz: Die über 60 Jahre alte Verordnung soll fallen - Justizministerium will Liberalisierung

Das Aus für das über 60 Jahre alte Rabattgesetz soll spätestens im nächsten Jahr besiegelt werden. Bundeswirtschafts- und -justizministerium bekräftigten am Donnerstag, dass das geltende Rabattgesetz und die fast ebenso alte Zugabenverordnung möglichst bald abgeschafft werden sollen.

Das Aus für das über 60 Jahre alte Rabattgesetz soll spätestens im nächsten Jahr besiegelt werden. Bundeswirtschafts- und -justizministerium bekräftigten am Donnerstag, dass das geltende Rabattgesetz und die fast ebenso alte Zugabenverordnung möglichst bald abgeschafft werden sollen. Damit könnten Verbraucher Preise für Waren und Dienstleistungen künftig auch in Deutschland frei aushandeln. Die bisherigen Regelungen verbieten es dem Handel, Preisnachlässe von mehr als drei Prozent zu gewähren, kostenlose Zugaben dürfen nicht mehr sein als "geringwertige Kleinigkeiten" und die Kaufentscheidung nicht beeinflussen.

Bei der Anhörung von rund 150 Verbänden und Experten im Berliner Reichstag am Donnerstag erklärte Justizstaatssekretär Eckhart Pick, deutsche Unternehmen dürften beim Internethandel nicht benachteiligt werden. "Da die deutschen rabatt- und zugaberechtlichen Regelungen im europäischen Vergleich besonders restriktiv sind, dürfte eine Liberalisierung des deutschen Rechts ein erster Schritt sein", erklärte Pick.

Aus dem Wirtschaftsministerium verlautete, die Auswirkungen einer Abschaffung müssten genau berücksichtigt werden. Sollte sich ergeben, dass einige Bereiche dadurch in Schwierigkeiten geraten, seien "flankierende Maßnahmen" möglich. Hierzu solle die Meinung der Betroffenen angehört werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) sprach sich in der Anhörung für eine Aufhebung aus. Bei höherpreisigen Konsumgütern würden Preisnachlässe in der Regel ebenso selbstverständlich verlangt wie gewährt. Ein Gesetz, das unter aller Augen sanktionslos missachtet werde, verliere an Glaubwürdigkeit. Ähnlich äußerten sich die Großbetriebe des Handels. Der Hauptverband des Einzelhandels (HDE), der auch den Mittelstand vertritt, warnte dagegen vor einer "vorschnellen" Aufhebung. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Verbraucher vor Irreführung zu schützen, seien Ergänzungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nötig. Ziel sollte eine EU-weite Harmonisierung des Wettbewerbsrechts sein.

Martina Tydecks, Sprecherin der Initiative "Mehr Bonus für Kunden", warnte dagegen im Gespräch mit dem Tagesspiegel vor weiteren Verzögerungen. Schon jetzt zeige sich, dass die deutschen Gerichte bei angeblichen Verstößen gegen Zugabeverordnung und Rabattgesetz sehr unterschiedlich urteilten: "Es herrscht Richterrecht", sagte sie.

chi

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