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RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Wer sucht den Kindergarten aus?

Mein Mann und ich leben getrennt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Sie ist jetzt drei und soll in den Kindergarten. Ich möchte sie in einen katholischen Kindergarten schicken, mein Ex ist dagegen. Was ist, wenn wir uns nicht einigen können? Kann ich dann entscheiden, weil meine Tochter bei mir wohnt?

Die Tatsache, dass Ihre Tochter bei Ihnen lebt und Sie beide die elterliche Sorge gemeinsam haben, berechtigt Sie, Entscheidungen des sogenannten alltäglichen Lebens für Ihre Tochter allein zu treffen. Hierzu gehören auch rechtsgeschäftliche Entscheidungen in Notlagen, insbesondere bei einer Erkrankung des Kindes.

Die Auswahl und Anmeldung in einem Kindergarten oder Schule gehören nicht zu den Entscheidungen des alltäglichen Lebens. Die Auswahl des Kindergartens müssen Sie und Ihr Ehemann gemeinsam treffen und zwar allein unter dem Aspekt, welcher der beste Kindergarten für Ihre Tochter ist. Da spielen Erreichbarkeit, Qualität des Personals, pädagogische Ausrichtung und die Frage, ob Ihre Tochter bereits Kinder aus der Einrichtung kennt, eine Rolle. Wenn Sie sich nicht einigen können, ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen, damit dieses darüber befindet, wer von Ihnen in dieser Sache entscheiden darf.

Das Familiengericht wird zunächst versuchen, doch eine Einigung zwischen Ihnen zu bewirken. Gelingt dies nicht, wird es demjenigen von Ihnen die Entscheidungsbefugnis übertragen, dessen Entscheidung seiner Meinung nach am meisten dem Wohle Ihrer Tochter entspricht. Es kann dem Elternteil, der nun entscheiden darf, allerdings auch eine Auflage erteilen, etwa dem Gericht nachzuweisen, dass die Anmeldung wie zunächst angekündigt auch erfolgt ist.

Sprechen beide Vorschläge der Eltern gegen das Wohl des Kindes – davon ist aber in Ihrem Fall nicht auszugehen – , trifft das Gericht keine Entscheidung und überprüft stattdessen die Erziehungsfähigkeit.

Ihnen wünsche ich, dass Sie spätestens mithilfe des Gerichts eine übereinstimmende Entscheidung treffen. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

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