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RECHTS Frage: an Rüdiger Strichau Verbraucherzentrale Berlin

Werden gefressene Hörgeräte ersetzt?

Mein Hund hat neulich die Hörgeräte meiner Mutter gefressen, die zu Besuch war. Zahlt die Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle durch Ihren Hund verursachten Schäden, neben Sach- auch Personen- und Vermögensschäden. Da Hunde im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen und zahmen Kleintieren, nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von drei Millionen Euro dringend empfehlenswert. Hat Ihr Hund einen Autounfall verursacht oder eine Person gebissen, könnten Sie nämlich mit hohen Forderungen überzogen werden. Davor schützt Sie die Versicherung. Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit besteht zum Beispiel auch dann Versicherungsschutz, wenn eine andere Person den Hund hütet oder mit ihm Gassi geht.

In einer Haftpflichtversicherung sind nur Ansprüche Dritter versichert, also keine Eigenschäden. Eine weitere Einschränkung des Versicherungsschutzes betrifft die Angehörigen des Versicherungsnehmers, insbesondere den Ehegatten, die Kinder und die Eltern. Ansprüche aus diesem Personenkreis bleiben von der Versicherung ausgeschlossen, wenn eine häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer besteht. Sie schreiben, dass Ihre Mutter bei Ihnen zu Besuch war. Daher dürfte von einem Zusammenleben im Rahmen eines gemeinsamen Haushalts nicht die Rede sein. Deshalb dürfte die Versicherung Ihnen bei der Regulierung des Schadens Ihrer Mutter keinen Versicherungsausschluss entgegenhalten.

Um den Schadensersatzanspruch zu vermindern, prüft der Versicherer gerne ein Mitverschulden des Schadensopfers. Es wird auf der Grundlage der Schadensschilderung untersucht, ob Ihre Mutter im Hinblick auf die Entstehung des Schadens die übliche Sorgfalt vermissen ließ. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sie die teuren Hörgeräte in der Nähe Ihres vierbeinigen Lieblings abgelegt hätte oder von ihr trotz eines Hinweises auf die besondere Gefräßigkeit des Hundes kein sicherer Aufbewahrungsort ausgewählt worden wäre.

Und zu guter Letzt: Die Haftpflichtversicherung muss nur den Zeitwert der Hörgeräte ersetzen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich der Wiederbeschaffungspreis der Geräte abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt. Setzt man die Lebenserwartung der Hörhilfen beispielsweise mit fünf Jahren an, könnte der Versicherer nach Ablauf dieser Zeit eine Zahlung verweigern.

Auskünfte zum Wert und zur üblichen Lebensdauer von Hörgeräten geben der Fachhandel und die Krankenkasse. Bei dieser sollte auch wegen eines Zuschusses bei der Neuanschaffung nachgefragt werden. Foto: Mike Wolff

an Rüdiger Strichau

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