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RECHTS Frage: an Rüdiger Strichau Verbraucherzentrale Berlin

Wer haftet für Silvesterknaller?

Wir feiern in diesem Jahr Silvester außer Haus, jetzt habe ich Angst, dass etwas passiert. Wir wohnen im Erdgeschoss und haben einen Balkon. Wer zahlt, wenn ein Böller in unser Wohnzimmer fliegt und die Möbel Feuer fangen? Muss ich die Jalousien herunterlassen? Wir haben eine Hausratversicherung.

Ihre Sorge ist nicht ganz unbegründet. Raketenquerschläger und Leichtsinn sorgen jedes Jahr für reichlich Ärger. Was im günstigsten Falle mit kleinen Sachschäden endet, kann schlimmstenfalls zu Wohnungsbränden und schweren Verletzungen führen. Ihre Erdgeschosswohnung und Ihren Balkon machen Sie schon mit einfachen Maßnahmen sicherer. Achten Sie zu Silvester darauf, alle Fenster, Balkontüren und Jalousien geschlossen zu halten. Damit können Sie verhindern, dass Raketen in Ihre Wohnung fliegen und einen Brand auslösen. Räumen Sie zusätzlich alle leicht brennbaren Gegenstände vom Balkon und aus dem Garten.

Gelangt doch ein Feuerwerkskörper in die Wohnung und kommt es zum Brand, ersetzt Ihre Hausratversicherung den Schaden an Einrichtungsgegenständen, Kleidung und sogar Weihnachtsgeschenken. Auch Schäden durch Löschwasser sind mitversichert. Erstattet wird der Neuwert der Gegenstände, also der Preis für die Neuanschaffung. Ist eine Reparatur möglich, übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Kann Ihre Wohnung wegen der Zerstörungen vorübergehend nicht benutzt werden, kommt die Versicherung befristet für ein Hotel oder eine andere Unterbringung auf. Aber Achtung: Die Versicherung kann Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen, wenn in der Wohnung Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die nicht für den Inneneinsatz gedacht sind. Auf jedem Feuerwerkskörper ist ein Verwendungshinweis aufgedruckt, an den man sich unbedingt halten sollte.

Im Schadenfall ist rasches Handeln angesagt. Den Brand müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen. Melden Sie den Schaden danach umgehend und detailliert Ihrer Versicherung und lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert, bis sie vom Versicherer freigegeben wird.

Gerät durch einen Feuerwerkskörper das Haus in Brand, zahlt die Wohngebäudeversicherung die Schäden am Mauerwerk oder am Dach. Auch der Hausbriefkasten ist versichert, wenn er durch einen in ihm gezündeten Böller zerstört wird. Tipp: Lassen Sie die Tür des Briefkastens am Silvesterabend sichtbar offen, das mindert den Spaß deutlich.

Abschließend etwas zum Schmunzeln: Knallkörper sind keine unbemannten Flugkörper. Deshalb kann ein Hausbesitzer keinen Schadenersatz für eine durch einen Feuerwerkskörper zerbrochene Fensterscheibe von seiner Wohngebäudeversicherung verlangen. In den Versicherungsbedingungen heißt es nämlich, dass auch Schäden durch unbemannte Flugkörper ersetzt werden. Ein Silvesterknaller ist jedoch nicht in diese Kategorie einzuordnen (LG Saarbrücken, AZ: 2 S 354/03). Foto: Mike Wolff

an Rüdiger Strichau

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