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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Soll ich freiwillig Beiträge zahlen?

Seit Mitte der 70er Jahre war ich immer gesetzlich rentenversichert. Nun mache ich mich selbstständig und stehe vor der Entscheidung, wie ich mich weiter absichere. Lohnt sich eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung?

Die Frage, ob und inwieweit sich eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung „lohnt“, lässt sich nicht pauschal beantworten, Entscheidungen hierzu können nur individuell getroffen werden. Für ältere Versicherte kann die Aufrechterhaltung ihres Versicherungsschutzes gegen Erwerbsminderung eine große Rolle spielen. Für Versicherte, die vorhaben, in ein Land mit unsicherer sozialer Absicherung auszuwandern, ist vielleicht der verlässliche Rentenbezug aus Deutschland ein Kriterium. Ein weiterer Aspekt kann die „Rendite“ der freiwilligen Beitragszahlungen sein, auch steuerliche Erwägungen können eine Rolle spielen – freiwillige Rentenbeiträge zählen zu den Sonderausgaben.

Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass sich eine freiwillige Versicherung „lohnt“, wenn so Rentenansprüche erworben oder aufrechterhalten werden können. So können fehlende Wartezeiten für eine Altersrente durch eine freiwillige Versicherung vervollständigt werden. Ohne die Beiträge wäre überhaupt keine Rentenzahlung möglich, mit den freiwilligen Beiträgen kann der Rentenanspruch erfüllt werden. Fehlt etwa bei einer Regelaltersrente (Wartezeit: fünf Jahre) ein Jahr, kann durch zwölf freiwillige Beiträge diese Voraussetzung erfüllt werden.

Die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bei Erwerbsminderung ist in Ihrem Fall sicherlich ein Argument für eine freiwillige Weiterversicherung. Denn Rente wegen Erwerbsminderung bekommt nur, wer die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall wenigstens drei Jahre lang rentenversicherungspflichtig war. Alternativ zur „Drei-Fünftel-Belegung“ reicht es auch, wenn vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und seit 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Bei Ihnen dürfte das der Fall sein. Um den Versicherungsschutz auch während Ihrer künftigen selbstständigen Tätigkeit aufrechtzuerhalten, sollten Sie sich daher freiwillig weiterversichern. Dadurch bleibt es bei der lückenlosen Belegung. Der Mindestbeitrag von rund 80 Euro monatlich reicht hierfür aus.

Die „Rendite“ für einen freiwilligen „Solo-Beitrag“ liegt derzeit bei etwas über fünf Prozent – bei Verlust des eingesetzten Kapitals. Wichtiger für diese Betrachtung ist jedoch, wie lange Rente bezogen werden muss, um das eingesetzte Kapital zurückzuerhalten und von den eingezahlten Beiträgen zu profitieren. In bestimmten Konstellationen kann sich die freiwillige Versicherung erst nach 18 Jahren Rentenbezug rentieren. Insofern wiegt die Aussage, dass sich freiwillige Beiträge am ehesten lohnen, um Rentenansprüche zu erwerben oder zu erhalten, wohl am schwersten. Foto: promo

an Stefan Braatz

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