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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Wie komme ich zu einer Kur?

Wegen gesundheitlicher Probleme habe ich Angst, im Job nicht mehr mithalten zu können. Kann mir hier eine Rehabilitationsleistung der Rentenversicherung helfen?

Medizinische Reha-Leistungen können von der Rentenversicherung erbracht werden, um eine „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ zu beseitigen oder um ein „vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ zu verhindern oder hinauszuschieben. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Für eine Reha-Maßnahme müssen Sie bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Durch die Rehaleistung muss eine Besserung in Aussicht stehen. Diese medizinische Komponente wird anhand ärztlicher Unterlagen geprüft. Daher sollten Sie Ihrem Antrag einen Befundbericht des behandelnden Arztes beifügen. In einzelnen Fällen benötigt der beurteilende Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung zur Entscheidung weitere Gutachten und veranlasst eine ärztliche Untersuchung.

Zudem müssen Sie bestimmte wartezeitrechtliche Voraussetzungen nachweisen. Anspruchsberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie vor der Antragstellung aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben oder bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Bedingungen zu erfüllen.

Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, entscheidet der Rentenversicherungsträger über Art, Dauer, Umfang und Ort der Rehabilitationsleistung. Die Leistung kann entweder als stationär durchgeführte Maßnahme erbracht werden oder als ganztägig ambulante Leistung. Dabei suchen Sie die wohnortnahe Einrichtung nur während der Therapiezeiten auf.

Im Bescheid legt die Rentenversicherung die Rehaeinrichtung fest, die für Ihre Erkrankung am besten geeignet ist. Dies kann eine eigene Klinik der Rentenversicherung oder eine Vertragseinrichtung sein. Dabei werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt. Eine medizinische Reha dauert im Regelfall drei Wochen, kann aber verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie während der Leistung Übergangsgeld erhalten. An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer stationären Rehabilitation müssen Sie sich – in aller Regel – aber mit einer Zuzahlung von zehn Euro täglich beteiligen. Die Reha wirkt sich auch auf Ihre Rente aus, denn Zeiten einer Rehabilitation sind Beitragszeiten, wenn Sie Übergangsgeld beziehen und im letzten Jahr vor der Rehabilitation pflichtversichert waren. In anderen Fällen können die Zeiten als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Foto: promo

an Stefan Braatz

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