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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Kann ich mit 63 in Rente?

Ich bin 1950 geboren, also 63 Jahre alt, und habe 45 Jahre gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass ich ohne Abschläge auf Rente gehen kann. Zumindest ist das überall zu lesen. Bin ich richtig im Bilde?

Ihre Frage lässt sich aus Sicht der Rentenversicherung in zweierlei Hinsicht beantworten: Zum einen bezogen auf das Lebensalter „63“, zum anderen in Bezug auf die „45 Jahre gearbeitet“.

Mit 63 Jahren können Sie momentan in eine – ungekürzte – Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen, wenn Sie die Voraussetzungen für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ erfüllen. Hierfür müssen Sie wenigstens 63 Jahre alt sein, mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben und bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von 50 Prozent oder darüber nachweisen können, zum Beispiel mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem Bescheid des Versorgungsamts. Bei der Ermittlung der 35 Versicherungsjahre werden Beitragszeiten mitgezählt, aber in bestimmtem Umfang auch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Auch müssen Sie gewisse Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen und rechtzeitig einen Antrag stellen, im Idealfall drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, kann die Rentenzahlung pünktlich anfangen. Unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen wäre der Bezug einer Schwerbehinderten-Altersrente auch schon früher als mit 63 möglich gewesen.

Hinsichtlich Ihrer „45 Jahre gearbeitet“ käme für Sie unter Umständen eine Altersrente ohne Rentenabschläge nach 45-jähriger Beitragszahlung unter der Bezeichnung „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ infrage. Diese im Jahr 2012 eingeführte Altersrentenart gibt es, beginnend für den Geburtsjahrgang 1947, nach geltender Rechtslage ab dem 65. Lebensjahr. Ins Gesetz gekommen ist diese Rente im Zusammenhang mit der schrittweisen Heraufsetzung des Eintrittsalters der Regelaltersrente von ehemals 65 auf zukünftig 67 Jahre. Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann – abschlagsfrei – bekommen, wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt hat. Hier zählen beispielsweise auch Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten mit. Für diese Wartezeit nicht angerechnet werden Zeiten, in denen Beiträge aufgrund von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt wurden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente vor 65 ist nicht möglich, auch nicht mit Rentenabschlägen.

Im Ergebnis bleibt Ihnen prinzipiell die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 oder, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65. Detailliertere Auskünfte bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.Foto: promo

an Stefan Braatz

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