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RECHTS Frage: an Wolfgang Wawro Steuerberater

Steuererklärung für meine Mutter?

Meine Mutter ist gestorben. Im letzten Jahr war sie schon so krank, dass sie keine Steuererklärung machen konnte. Dabei hätte sie einiges von der Steuer zurückbekommen. Kann ich als ihre Erbin die Steuererklärung nachholen?

Als Erbe treten Sie in die steuerlichen Rechte und Pflichten für Ihre verstorbene Mutter ein; das ist die sogenannte Fußstapfentheorie. Das bedeutet, dass Sie zwar Pflichten gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen haben, aber auch die Rechte Ihrer Mutter als Rechtsnachfolger beanspruchen können.

War Ihre Mutter verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so haben Sie dieses jetzt nachzuholen und würden auch für eventuelle Nachzahlungen aus dem Nachlass einzustehen haben beziehungsweise Erstattungen beanspruchen können.

Für den Fall einer Antragsveranlagung (für eine solche besteht keine Pflicht), sind Sie auch berechtigt, für diesen Zweck eine Steuererklärung für Ihre Mutter einzureichen beziehungsweise auch nachzuholen. Erst wenn die Festsetzungsfrist eingetreten ist, das ist nach vier Jahren der Fall, kommt grundsätzlich eine Antragsveranlagung nicht mehr in Betracht. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, für das eine Erklärung abgegeben werden soll. Für das Jahr 2008 ist die Festsetzungsfrist am 31. Dezember 2012 abgelaufen. Das heißt für Sie, dass Sie theoretisch rückwirkend bis 2009 eine Steuererklärung für Ihre Mutter noch bis zum Ablauf dieses Jahres einreichen können.

Für andere Anträge außerhalb einer Steuererklärung, etwa auf eine Wohnungsbauprämie oder auf eine Riester-Zulage, gilt eine Frist von zwei Jahren. Hier können Sie noch für 2011 einen Antrag bis zum 31. Dezember 2013 einreichen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Wolfgang Wawro

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