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Wirtschaft: Rechtsexperte hält Einführung schon jetzt für möglich: "Geltendes Ausländerrecht bietet alle notwendigen Instrumente"

Eine rasche Anwerbung ausländischer Fachkräfte ist bereits nach dem geltenden Ausländerrecht ohne Weiteres möglich. Darauf hat der Ausländerrechtsexperte Günter Renner hingewiesen.

Eine rasche Anwerbung ausländischer Fachkräfte ist bereits nach dem geltenden Ausländerrecht ohne Weiteres möglich. Darauf hat der Ausländerrechtsexperte Günter Renner hingewiesen. Zum Plan von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), 30 000 Computerspezialisten ins Land zu holen, sagte Renner, der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist: "Wenn es dringlich ist, kann das der Bundesinnenminister zusammen mit dem Arbeitsminister von einem Tag auf den anderen machen." Die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes hält er nicht für nötig: "Wir haben alle Instrumente in der Hand, um die Zuwanderung zu steuern." Alle maßgeblichen Regelungen seien ineiner Ausnahmeverordnung enthalten, mit der trotz des seit November 1973 geltenden Anwerbestopps die Möglichkeit geschaffen worden seien, weiterhin bestimmte Arbeitskräfte ins Land zu holen.

Nach einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" plant die Bundesregierung nur eng begrenzte Änderungen der Rechtslage. Die Anwerbung von ausländischen Fachleuten solle aber eine Ausnahme bleiben. Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) sagte der "Westfalenpost", die Regelung gelte auf jeden Fall nur auf Zeit. Es sei nicht daran gedacht, sie auf andere Branchen auszudehnen.

Die Arbeitserlaubnis soll nach Angaben der "Hannoverschen Allgemeinen" auf drei Jahre befristet sein und höchstens um weitere zwei verlängert werden. Bei einem längeren Aufenthalt als fünf Jahre würden die Gastarbeiter ein so genanntes verfestigtes Aufenthaltsrecht mit der Möglichkeit des Familiennachzugs haben, was in der Bundesregierung abgelehnt werde.

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