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Rechtsfrage: Riester-Verträge kündigen?

Ein Leser zahlt jeden Monat 100 Euro in einen Riester-Rentenvertrag. Jetzt wird in der Firma kurz gearbeitet, und das Geld wird knapp. Was soll man tun? Kündigen? Eine Rechtsfrage an Susanne Meunier von Finanztest (Stiftung Warentest).

Ich zahle jeden Monat 100 Euro in einen Riester-Rentenvertrag. Jetzt wird in unserer Firma kurz gearbeitet, und das Geld wird knapp. Was soll ich tun? Kündigen?

Kommen Sie mit 100 Euro im Monat oder 1200 Euro im Jahr einschließlich der Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen auf genau vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens im Jahr 2008, empfiehlt es sich für Sie, an Ihrem Riester-Vertrag unverändert festzuhalten. Nur so sichern Sie sich für 2009 volle Zulagen, denn für die Berechnung des Eigenbeitrags gilt bei Riester-Verträgen immer das Einkommen des Vorjahres.

Durch Kurzarbeit dürfte Ihr rentenversicherungspflichtiges Einkommen in diesem Jahr insgesamt etwas geringer ausfallen als 2008. Um wie viel, hängt davon ab, wie lange Sie kurzarbeiten und wie sich Ihr Einkommen im Anschluss entwickelt.

Verdienen Sie weniger, müssen Sie im kommenden Jahr für volle Zulagen weniger einzahlen. Nur für Sparer, deren Einkommen immer bei mindestens 52 500 Euro im Jahr liegt, ändert sich in solchen Fällen nichts. Ab 52 500 Euro ist immer der Höchstbeitrag von 2100 Euro minus Zulagen für eine volle Förderung nötig.

Wahrscheinlich verdienen Sie etwas weniger, müssten also wirklich weniger aufbringen. Trotzdem wäre es gut, wenn Sie auch 2010 bei 100 Euro monatlichem Beitrag bleiben würden. Nur so arbeiten Sie kontinuierlich an einer zusätzlichen Altersvorsorge. Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um eine Riester-Rentenversicherung und nicht um einen Riester-Bank- oder Riester-Fondssparplan, gilt ein weiteres Argument: Bei Rentenversicherungen kalkulieren Anbieter die meist in den ersten fünf Jahren zu zahlenden Abschlusskosten nach dem vereinbarten Beitrag. Sinkt dieser später, hat der Kunde die höheren Kosten für den ursprünglich vereinbarten Beitrag schon aufgebracht. Der kleinere Vertrag ist für ihn dann überdurchschnittlich teuer.

Sollten Sie sich Ihren Riester-Vertrag wirklich nicht mehr leisten können, können Sie die Einzahlung natürlich stoppen. Das ist zulässig, ebenso wie späteres Wiedereinsteigen. Keinesfalls sollten Sie Ihren Vertrag kündigen. Dann müssten Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile, die Sie bisher erhielten, zurückzahlen. Foto: promo

an Susanne Meunier

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