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Wirtschaft: Rechtsschutz: Werden Anwälte unbezahlbar?

Die Rechtsschutzversicherer rüsten auf. Mit allen Mitteln wollen sie das geplante Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verhindern, das die bislang gültige Brago (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ablösen soll.

Die Rechtsschutzversicherer rüsten auf. Mit allen Mitteln wollen sie das geplante Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verhindern, das die bislang gültige Brago (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ablösen soll. Die Reform, sagen die Versicherer, werde die Anwaltsgebühren um 28 Prozent in die Höhe treiben und Rechtsschutz für den Bürger unbezahlbar machen. Konsequenzen hätte das neue Gebührenrecht aber auch für die Versicherungskunden. Das RVG verteuere die Kosten für die Rechtsschutzversicherungen um rund 500 Millionen Euro, hat der Versicherungsverband GDV ausgerechnet, kräftige Prämienerhöhungen seien nicht zu vermeiden. Möglich sei aber auch, weitere Bereiche aus dem Versicherungsschutz herauszulösen, meint Klaus Heiermann, Sprecher des weltweit zweitgrößten Rechtsschutzversicherers Arag. Und auch eine Erhöhung des Selbstbehalts von derzeit üblichen 150 Euro sei denkbar.

Dabei zahlt schon jetzt die Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen nicht. Prozesse um Hausbau oder Grundstückskauf sind genausowenig abgedeckt wie familienrechtliche Streitigkeiten. Bei Scheidungs- oder Erbschaftsauseinandersetzungen übernimmt die Versicherung gerade einmal die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung und weiter nichts. "Erbsenzählerei" sei das, kritisiert Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Zudem behält sich die Branche in ihrem Kleingedruckten vor, Kunden herauszuwerfen, die innerhalb von 12 Monaten zwei Mal den Versicherer in Anspruch genommen haben - selbst wenn sie ihren Prozess gewinnen. In der Praxis, betont Heiermann, prüfe man jedoch jeden Einzelfall sehr genau.

Dennoch halten Verbraucherschützer Rechtsschutzversicherungen nicht per se für unsinnig. Allerdings gebe es wichtigere Policen, sagt Scholl, zum Beispiel Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäude- oder Reisekrankenversicherung. Wer all diese Versicherungen bereits hat, könne durchaus auch noch eine Rechtsschutzpolice abschließen. Viele Bürger sehen das genauso: Rund die Hälfte aller deutschen Haushalte ist derzeit rechtsschutzversichert. Mit einem Überschuss von 800 Millionen Euro gehört die Sparte zu den einträglichsten Versicherungszweigen.

Nach Meinung der Anwaltschaft wird das auch die Gebührenreform nicht ändern. Eine Beitragsanhebung von zehn Prozent würde den Versicherern reichen, um die steigenden Anwaltskosten komplett auf die Kunden abzuwälzen, glaubt Dierk Mattik, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Gebührenreform führe nämlich höchstens zu einer Verteuerung der Anwaltskosten um 15 Prozent. Und die sei mehr als angemessen.

Tatsächlich sind die in der Brago festgelegten Gebühren seit acht Jahren nicht mehr erhöht worden. Das und der wachsende Druck durch immer mehr junge Anwälte, die mit eigenen Kanzleien auf den Markt drängen, machen dem Berufsstand schwer zu schaffen. Das gilt vor allem für den "Wald-und-Wiesen-Anwalt", der anders als die großen Wirtschaftskanzleien seine Honorare nicht frei vereinbart. Der Jahresüberschuss der Einzelkanzleien ist nach Angaben des DAV von 83 000 Mark im Jahr 1994 auf 58 000 Mark im Jahr 1999 gesunken - vor Steuern und den Abgaben für Kranken- und Rentenversicherung.

Dass nachgebessert werden muss, ist daher auch in der Politik weitgehend unbestritten. Im vergangenen Jahr legte eine Expertenkommission aus Anwälten, Richtern sowie Vertretern aus den Bundesländern und dem Bundesjustizministerium einen umfangreichen Entwurf für eine Gebührenreform vor. Der Kern: Statt wie bisher einfach die Brago-Sätze linear heraufzusetzen, soll die Struktur der Gebührenordnung verändert werden. Denn immer mehr Arbeit erledigen die Anwälte heute außergerichtlich - ein Umstand, den die Brago nicht erfasst. Während das erste Beratungsgespräch künftig sogar billiger werden soll (100 Euro statt 180 Euro), sollen die Gebühren für die weitere außergerichtliche Erledigung von Streitfällen steigen. Dafür sollen die Anwaltsgebühren für Beweisverfahren vor den Zivilgerichten gestrichen werden.

Wann die Reform kommt, ist eine spannende Frage. Ein entsprechender Referentenentwurf im Justizministerium ist praktisch fertig. Bundestag und Bundesrat könnten das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden. In Kraft träte es dann zum 1. Januar oder 1. Juli 2003. Doch bei der entscheidenden Kabinettssitzung im März soll der Bundeskanzler seine Justizministerin zurückgepfiffen haben. Nachdem sich Schröder zuvor Hiobsbotschaften vom Arbeitsmarkt anhören musste, habe der Kanzler wenig Verständnis für Gebührenerhöhungen der Anwälte gehabt, wird berichtet. Jetzt herrscht Ratlosigkeit. Doch der Druck wächst: Am Mittwoch brachte die FDP-Fraktion auf eigene Faust einen RVG-Entwurf in den Bundestag ein, am Donnerstag forderten die Grünen nachdrücklich, dass auch die Regierung in die Gänge kommen müsse. Dass Schröder einlenken wird, ist nur noch eine Frage der Zeit, heißt es. Wahrscheinlichster Termin: der 10./11. Mai. Dann spricht der Kanzler - vor dem Anwaltstag.

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