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Wirtschaft: Reform-Chancen frei Haus

Von Maurice Shahd Superminister Wolfgang Clement will den unsinnigen Paragrafen und Vorschriftenmüll entrümpeln. Er muss nicht lange suchen.

Von Maurice Shahd

Superminister Wolfgang Clement will den unsinnigen Paragrafen und Vorschriftenmüll entrümpeln. Er muss nicht lange suchen. Mit der spektakulären Euro-Rabattaktion des Bekleidungshauses C & A bekommt er einen Spezialfall gleich zu Amtsbeginn frei Haus geliefert. C & A hatte die Preise für alle Waren anlässlich der Euro-Einführung um 20 Prozent gesenkt. Die Betonung liegt auf alle, denn bei zeitlich befristeten Rabatten auf das gesamte Sortiment handelt es sich um einen Sonderverkauf – und der ist laut Wettbewerbsrecht noch immer verboten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf konnte also gar nicht anders, als die Vorinstanz zu bestätigen und C & A zu bestrafen.

Trotzdem muss das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) endlich grundlegend reformiert, am besten ganz abgeschafft werden. Vor 67 Jahren, bei seiner Einführung, machte es mit dem hehren Ziel, die Käufer und auch die Konkurrenz zu schützen, Sinn. Doch die Welt hat sich grundlegend verändert. Die Verbraucher sind mündige Konsumenten, die selbst entscheiden können, wann sie einen Rabatt in Anspruch nehmen wollen und wann nicht. Weil die Zugabeverordnung inzwischen abgeschafft wurde, sind ganz neue Varianten der Preisgestaltung möglich. Umso absurder ist es, dass die Sonderverkäufe dagegen noch immer verboten sind. Politiker und Verbände haben das erkannt. Sie sitzen schon seit über einem Jahr an einer Neufassung des UWG, sind aber bisher nicht über einen Zwischenbericht hinausgekommen. Geplant ist wohl der große Wurf – mit Blick auf einheitliche Regeln in Europa. Das brauche seine Zeit, meint das Justizministerium. Zeit, die der krisengeschüttelte Handel im Moment nicht hat. Clement könnte sich schnell verdient machen.

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