zum Hauptinhalt
Ein Arzt im Noteinsatz. Um den Job attraktiver zu machen, will der Berufsgruppe jetzt die Sozialbeiträge ersparen.

© Patrick Seeger/dpa

Streit um Notärzte-Privileg: Regierung will Medizinern Sozialbeiträge erlassen

Weil sich immer weniger Notärzte finden, plant die Regierung einen besonderen Anreiz: Wer den Job nebenher ausübt, soll keine Sozialbeiträge mehr zahlen müssen. Doch Sozialversicherungsexperten warnen.

Die Regierungskoalition möchte Medizinern, die nebenher als Notärzte im Rettungsdienst tätig sind, die Sozialbeiträge erlassen. Der Grund dafür sind immer größer werdende Lücken in der notärztlichen Versorgung, vor allem in ländlichen Regionen. Doch gegen das Vorhaben, das an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden soll, gibt es aus der Sozialversicherung erheblichen Widerstand.

Versorgungsengpässe im Rettungsdienst ließen sich mit den vorgesehenen beitragsrechtlichen Sonderregelungen für Notärzte nicht beheben, heißt es in einer gemeinsamen Protestnote der Spitzen von gesetzlicher Renten-, Unfall- und Krankenversicherung. Durch die Vergünstigung würden nur neue Probleme und auch ein "Einfallstor" für Begehrlichkeiten anderer Berufsgruppen geschaffen.

Sozialversicherer warnen vor Signalwirkung

Wenn man Beitragsfreiheit „als Belohnung und Anreiz für besonders wichtige und nachgefragte Erwerbstätigkeiten“ in Aussicht stelle, werde „gleichzeitig die Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft als etwas Nachteiliges bewertet“, warnen die Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, der Hauptgeschäftsführer der gesetzlichen Unfallversicherung, Joachim Breuer, und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach.

Als Folge davon seien solche „Ausstiegswünsche“ dann auch von anderen zu erwarten. Und komme man denen nach, würden die Grundlagen der Sozialversicherung „nachhaltig unterhöhlt“.

Richter werten Notarzteinsatz als Scheinselbständigkeit

Die Beitragsbefreiung wurde aus Regierungssicht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Mitte des vergangenen Jahres nötig. Darin war die Beschäftigung eines Honorar-Notarztes durch den Rettungsdienst des Roten Kreuzes in Mecklenburg-Vorpommern als Scheinselbständigkeit gewertet worden. Seither müssen Notärzte im Rettungsdienst dort nun neben ihrem Hauptberuf eigens sozialversicherungspflichtig angestellt werden.

Die Bundesregierung gehe davon aus, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die dem Tagesspiegel vorliegt, dass dieses Urteil „eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer entfaltet“. Es sei damit zu rechnen, dass in der Folge überall Probleme bei der Notarztversorgung aufträten. „Eine ausreichende Sicherstellung der Versorgung sei auf Basis von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nicht möglich“, zitiert Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG ).

Ministerium argumentiert mit Allgemeinwohl

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschränkt sich die Beitragsbefreiung auf Notärzte, die noch mindestens 15 Stunden pro Woche anderweitig praktizieren. Mit der Beitragsbefreiung werde das zusätzliche Engagement von Medizinern erleichtert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies sei „im Interesse des Allgemeinwohls“ und zum „Schutz von Leben und Gesundheit“ der Patienten notwendig.

Aus Sicht der Sozialversicherungsexperten ist die Belastung durch Sozialabgaben aber nicht die Ursache dafür, dass sich immer weniger Mediziner nebenher als Notarzt verdingen. Das größere Problem sei die im Arbeitszeitgesetz normierte "Höchstarbeitszeit“ für angestellte Ärzte. Diese werde durch die Zusatztätigkeit als Notarzt oft überschritten.

Auch die Grünen sind gegen Sonderregeln

Auch die Grünen im Bundestag bezweifeln die Wirksamkeit einer Beitragsbefreiung. Wenn Notärzte ihre Tätigkeit nur als Selbständige ausüben wollten, müsse der Gesetzgeber reagieren, sagte Fraktionsexperte Markus Kurth dem Tagesspiegel. Jedoch komme man mit „Sonderregeln für eine auserwählte Gruppe“ nicht weiter. Nötig sei eine rechtssichere Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung für alle.

Zudem könne es nicht sein, dass das Sozialrecht „als eine Art Reparaturbetrieb für falsche Strukturentwicklungen in der Gesundheitspolitik herhalten“ müsse. Das Notärzteproblem rühre vor allem aus dem Medizinermangel, so der Grünenpolitiker Kurth. „Mittel- bis langfristig müssen die Länder für ausreichendes Gesundheitspersonal sorgen, so dass künftig notärztlicher Versorgungsmangel vermieden wird.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false