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Wirtschaft: Rente: Verbindung von Sparen und Risikoabsicherung

In einer fünfteiligen Serie erklären wir, wie sich eine zusätzliche Rente aufbauen läßt: vom Sparen über Fonds und Aktien bis zu Immobilien. Im ersten Teil ging es um Sparverträge, dann folgten festverzinsliche Wertpapiere und Aktiensparen.

In einer fünfteiligen Serie erklären wir, wie sich eine zusätzliche Rente aufbauen läßt: vom Sparen über Fonds und Aktien bis zu Immobilien. Im ersten Teil ging es um Sparverträge, dann folgten festverzinsliche Wertpapiere und Aktiensparen.

Ein für die meisten Bundesbürger unverzichtbarer Baustein bei der privaten Vorsorge für das Alter war schon immer die Lebensversicherung. Genauer: die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie verbindet die Vorzüge eines bequemen Sparvertrags mit der Absicherung für den Todesfall des Versicherten durch eine Risikoversicherung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren (außerdem müssen wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt werden) ist bei Vertragsablauf die neben der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlte Überschussbeteiligung (die von der Lebensversicherung erwirtschafteten Gewinne) - zur Zeit noch - steuerfrei.

In den Beiträgen (monatlich, halbjährlich, am kostengünstigsten aber jährlich zu entrichten) steckt neben dem Sparanteil ein Anteil für die Risikoversicherung. Damit wird gewährleistet, dass die gesamte Versicherungssumme ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Ablauf stirbt, selbst wenn der Vertrag erst kurze Zeit besteht. Mit den ersten Beiträgen decken die Lebensversicherer ihre Kosten für Vertreter und Verwaltung. Kündigen ist daher bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht empfehlenswert. Denn: In den ersten beiden Jahren gibt es meistens so gut wie nichts zurück. Im Gegensatz zu einem Sparvertrag weiß der Versicherte bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung nicht, wieviel vom Beitrag tatsächlich "kapitalbildend" ist und was dann am Ende der Versicherungszeit unterm Strich - neben der vereinbarten Versicherungssumme - ausgezahlt wird. Die Lebensversicherungen garantieren derzeit eine Rendite von 3,25 Prozent auf den Sparanteil (bis Ende Juni 2000: vier Prozent). In der Praxis kam bisher aber immer deutlich mehr heraus. Selten lagen die Ergebnisse unter sechs Prozent. Weil die Gelder der Versicherten aber per Gesetz zum großen Teil in sicheren Kapitalanlagen und in Immobilienwerten angelegt sein müssen, die zur Zeit geringe Renditen einspielen, werden künftig die Überschussbeteiligungen wohl bescheidener ausfallen.

Bei dynamisierten Verträgen wird die Versicherungssumme und damit die Prämie jedes Jahr erhöht. Das ist in jungen Jahren durchaus sinnvoll, weil so das Zukunftskapital mit der Preisentwicklung Schritt hält. Mit zunehmendem Alter überwiegt bei der Prämienerhöhung aber der Risikoanteil: Immer weniger davon fließt in die Kapitalbildung ein. Und da darüber hinaus jede Dynamisierung wie ein "neuer Vertrag" gehandhabt wird, geht von den höheren Beiträgen stets auch ein Teil für Provision und Verwaltung drauf. Deshalb: In vorgerücktem Alter die Dynamisierung aufheben.

Die Beitragshöhe ist abhängig von der Versicherungssumme, vom Alter bei Versicherungsbeginn und bestimmten Risiken (zum Beispiel Raucher). Die ausgezahlte Summe aus Versicherungssumme und Überschussbeteiligung kann wie jedes Guthaben angelegt werden, zum Beispiel in Anleihen oder in Aktien, um daraus dann eine Zusatzrente zu erzielen. Die Versicherungsgesellschaften haben aber auch dafür ein eigenes Angebot: Die private Rentenversicherung. Es gibt sie in zwei Formen: Bei der "aufgeschobenen" Rentenversicherung wird der Beginn der Rentenzahlung für einen späteren Zeitpunkt, zum Beispiel zu Beginn des Ruhestands, vereinbart. Es kann zwischen einer lebenslang garantierten Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung gewählt werden. Stirbt der Versicherte vor dem vereinbarten Rentenbeginn, dann werden die eingezahlten Beiträge an die Erben zurückgezahlt. Es kann aber auch eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Sofort beginnende Rentenversicherung: Hier beginnt sofort nach der Zahlung eines Einmalbeitrages (der etwa aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einem Sparvertrag oder einer Erbschaft stammt) die lebenslang garantierte Rente. Wählen Sie eine dynamische Überschussrente, so erhöht sich durch die Überschussbeteiligung (Zinsen) die Rente von Jahr zu Jahr.

Stirbt ein Versicherter während einer vereinbarten Garantiezeit, so wird die Rente bis zu deren Ende an die Erben ausgezahlt. Es kann zusätzlich eine Hinterbliebenenrente versichert werden. Bei vielen Gesellschaften kann statt einer Garantiezahlung für den Todesfall auch die Rückzahlung des Einmalbeitrags - abzüglich bereits gezahlter Renten - vereinbart werden.

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