zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Richter zweifeln an Ministererlaubnis für Eon-Ruhrgas-Fusion Zusammenschluss weiter blockiert Kritik an unzulässigen Auflagen

Düsseldorf (fo). Die Übernahme des führenden Erdgasverteilers Ruhrgas durch den Energiekonzern Eon für zehn Millarden Euro bleibt blockiert.

Düsseldorf (fo). Die Übernahme des führenden Erdgasverteilers Ruhrgas durch den Energiekonzern Eon für zehn Millarden Euro bleibt blockiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) bestätigte am Dienstag seine einstweilige Anordnung vom Sommer gegen den Vollzug der Fusion. Damit ist zwar noch keine Entscheidung in der Sache gefallen. Doch machte das OLG deutlich, dass es offenbar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Ministererlaubnis hat. In der 70seitigen Begründung heißt es unter anderem, dass die zweite Anhörung der Wettbewerber und die danach erfolgte zweite Ministererlaubnis nicht dem Gesetz entsprochen habe. Außerdem kritisieren die Richter zwei inhaltliche Punkte. Eon war zur Auflage gemacht worden, einmal jährlich die Eigentümerverhältnisse der Ruhrgas dem Wirtschaftsminister offen zu legen und die Gasnetze der Konkurrenz zu öffnen. Das seien nicht zulässige Verhaltensauflagen. An der Ministererlaubnis bestünden „erhebliche materiellrechtliche Zweifel“. Die Kläger gegen die Fusion sehen sich durch die Argumente des OLG in ihrer Kritik bestätigt, dass das gesamte Verfahren zur Ministererlaubnis nicht rechtmäßig gewesen sei. In der Hauptsache will das OLG erst im kommenden Jahr entscheiden. Laut Eon drängt zwar nicht die Zeit. Doch hängen vom Vollzug der Fusion weitere Umschichtungen ab. So will Eon seinen Spezialchemikonzern Degussa an die RAG verkaufen.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false