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Wirtschaft: Riester-Check (6): Lukrative Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Angesichts drastisch steigender Arbeitslosenzahlen muss es manchem wie Hohn vorkommen: Die nach Ansicht vieler Experten beste - weil lukrativste - Altersvorsorge gibt es nur für jene, die einen Job haben, und zwar per Betriebsrente. Seit Jahresbeginn haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf.

Angesichts drastisch steigender Arbeitslosenzahlen muss es manchem wie Hohn vorkommen: Die nach Ansicht vieler Experten beste - weil lukrativste - Altersvorsorge gibt es nur für jene, die einen Job haben, und zwar per Betriebsrente. Seit Jahresbeginn haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf. Aber eben nur Arbeitnehmer. Es herrscht zudem vielfach noch ein großer Irrtum vor: Die vollkommen neu geregelte Betriebsrente bedeutet nicht, dass allein der Betrieb dafür einzahlt. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, ein gefördertes Vorsorgemodell anzubieten. Es sei denn, per Tarifvertrag wurde ein Arbeitgeberzuschuss vereinbart.

Wichtigster Vorteil einer Betriebsrente gegenüber privaten Verträgen etwa mit einer Lebensversicherung: Die Verwaltungskosten sind deutlich geringer, deshalb bleibt mehr für die spätere Rente übrig. Außerdem können große Arbeitgeber natürlich viel bessere Konditionen aushandeln als ein einzelner Arbeitnehmer.

Für die betriebliche Altersvorsorge sind mittlerweile fünf so genannte Durchführungswege zugelassen:

1. Direktzusage. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage und bildet dafür Rückstellungen. Die Rente fließt später aus der Kasse des Betriebes. Diese Variante kommt am häufigsten vor.

2. Unterstützungskasse. Diese externe Versorgungseinrichtung wird meist von mehreren Arbeitgebern gemeinsam finanziert. Auf Leistungen daraus besteht für Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch, dafür bleibt die Zuwendung in der Ansparphase steuerfrei. Für die Direktzusage und die Unterstützungskasse gibt es keine spezielle Riester-Förderung. Anders hingegen bei den drei weiteren Durchführungswegen.

3. Direktversicherungen. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes, der dann in eine Lebensversicherung eingezahlt wird. Wenn keine andere betriebliche Altersvorsorge besteht, muss der Arbeitgeber das Sparen mit der Direktversicherung nun in jedem Fall anbieten. Der Chef darf aber den Versicherer bestimmen.

4. Pensionskassen. Es handelt sich wie bei Unterstützungskassen um rechtlich selbstständige, also vom Betrieb losgelöste Organisationen, die Gelder für Betriebsrenten verwalten. Die Anlagevorschriften entsprechen denen bei Lebensversicherungen, damit ist die Anlage recht sicher.

5. Pensionsfonds. Diese Variante ist neu geschaffen worden, nach Vorbildern in den USA und Großbritannien. Die vom Betrieb unabhängigen Pensionsfonds sind weit gehend frei darin, wie das Geld der Arbeitnehmer investiert wird. Bis zu 100 Prozent in Aktien sind erlaubt. Das erhöht natürlich die Chancen auf eine dicke Rendite und hohe Rente, ebenfalls steigt natürlich das Risiko.

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds liegt der Charme in der Gehaltsumwandlung: Statt Riester-Förderung kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, lieber die besonderen Steuervorteile für diese drei Varianten der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Das lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz. Geringverdiener mit zwei oder drei Kindern sind grundsätzlich mit der Riester-Förderung besser bedient.

Mit den besonderen Steuervorteilen funktioniert das so: Wird ein Teil des Gehaltes (maximal 2147 Euro pro Jahr) in eine Direktversicherung eingezahlt, sind darauf nur pauschal 20 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen. Bei Pensionskassen und -fonds können indes 2160 Euro jährlich aus Gehalt umgewandelt werden - darauf ist kein Pfennig Steuern zu zahlen.

Hinzu kommt ein praktisches Problem. Viele Arbeitgeber dürften mit der Riester-Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge überfordert sein. "Der Verwaltungsaufwand ist für die Unternehmen enorm", sagt Matthias Scharf von der unabhängigen Vermögensberatungsgruppe Plansecur in Berlin. Kein Wunder also, dass viele Arbeitgeber versuchen, betriebliche Altersvorsorge und Riester-Förderung zu entkoppeln: Der Betrieb bietet den Mitarbeitern ein betriebliches Altersvorsorgemodell an, und die Beschäftigten beantragen die Riester-Zulagen für eine individuelle Vorsorgevariante.

Und noch ein Problem: Riester-zertifizierte Pensionsfonds gibt es noch nicht. Über 20 Genehmigungsanträge sind bei der Aufsichtsbehörde zwar schon eingereicht worden, aber das Zulassungsverfahren dauert. Erst Anfang April rechnet etwa die Allianz mit einer Zulassung. Deshalb, so der Rat der Verbraucherschützer, sollte sich derzeit noch niemand zu einem Vertragsabschluss drängen lassen. Erst sollte das Angebot privater und betrieblicher Altersvorsorgemöglichkeiten größer geworden sein, was im Sommer der Fall sein dürfte. Und: Die volle Förderung gibt es selbst dann, wenn man sich erst im Dezember entscheidet.

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