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Wirtschaft: Ryanair kommt Kunden entgegen

Billigflieger will bei Internet-Buchungen auf Voreinstellungen verzichten. Dennoch drohen Klagen

Berlin - Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat angeboten, ihr Buchungssystem kundenfreundlicher zu gestalten. Bei Buchungen im Internet will die irische Gesellschaft künftig auf kostenpflichtige Voreinstellungen verzichten. Das teilte das Unternehmen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mit, nachdem die Verbraucherschützer Ryanair zuvor wegen ihrer Buchungspraxis abgemahnt hatten.

Wer einen Ryanair-Flug per Internet bucht, bekommt derzeit zwei Zusatzposten vorgegeben – den Abschluss einer Reiseversicherung und das bevorzugte Boarden. Wer diese Optionen nicht aktiv wegklickt, muss Gebühren von 12 Euro für die Versicherung und zwei Euro (pro Flug) dafür zahlen, dass er als einer der Ersten an Bord geht. Ryanair hat dem VZBV jetzt schriftlich angeboten, diese Punkte zu ändern, will dafür jedoch eine Frist bis Ende März.

Ob sich die Verbraucherschützer darauf einlassen, ist noch unklar. „Ryanair hat keine Unterlassungserklärung abgegeben“, sagte Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser dem Tagesspiegel. „Damit sind diese Ankündigungen rechtlich nicht verbindlich.“ Der VZBV hat Ryanair jetzt eine Frist bis Anfang März gesetzt, eine offizielle Unterlassungserklärung abzugeben. Sonst wird geklagt.

Die Verbraucherschützer gehen derzeit in großem Stil gegen Fluggesellschaften vor. Sie haben neben Ryanair zahlreiche weitere Unternehmen abgemahnt, darunter Air Berlin, Easyjet, Germanwings, Air France und KLM. Weitere Gesellschaften sollen folgen, darunter auch die Lufthansa-Tochter Swiss.

Der VZBV beruft sich bei seinen Abmahnungen auf eine neue EU-Verordnung, die seit November in Kraft ist. Sie soll Fluggäste, die über das Internet buchen, vor Preistricks schützen. Nach dem EU-Recht müssen die Fluggesellschaften für jeden Flug den Endpreis angeben. Gebühren, die obligatorisch anfallen, müssen von Anfang an ausgewiesen werden. Fakultative Aufschläge müssen so früh wie möglich genannt werden. Voreinstellungen wie der Abschluss einer Reiseversicherung oder das frühe Boarden gegen Zusatzgebühr sind verboten.

Gegen Air Berlin haben die Verbraucherschützer bereits geklagt. Nach Meinung des VZBV weist die Berliner Fluggesellschaft nicht deutlich genug auf ihre Servicegebühr hin.

Auch gegen Ryanair läuft schon ein Gerichtsverfahren, weil die Iren für die Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift Gebühren von fünf Euro verlangen. Nur wer eine Visa-Electron-Karte benutzt, zahlt keine Aufschläge. Barzahlung ist gar nicht vorgesehen. „Es muss für den Kunden eine realistische Möglichkeit geben, seine Rechnung kostenlos zu begleichen“, sagte Verbraucherschützerin Heidemann-Peuser. „Es kann nicht sein, dass man Zuschläge zahlen muss, wenn man nur seine Schulden begleicht.“ Das Verfahren ist am Kammergericht Berlin anhängig, einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht. Heike Jahberg

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