zum Hauptinhalt
Grün ist gut, rot ist schlecht: Viele Gebäude in Deutschland sind schlecht gedämmt.

© dpa

Sanierung von Gebäuden: Regierung schwächt den Mieter

Häuser und Wohnungen in Deutschland verbrauchen zu viel Energie. Um die Position der Vermieter zu stärken, schränkt ein neues Gesetz die Widerspruchsrechte der Mieter gegen Modernisierungen ein.

Im dritten Anlauf hat es geklappt: Die Bundesregierung  hat den Referentenentwurf zur Reform des Mietrechts verabschiedet. Dieser sieht eine Erleichterung der energetischen Modernisierung von Gebäuden vor. Mieter können diese künftig nicht mehr durch Widerspruch blockieren. Und die Vermieter können künftig auch den Einbau einer neuen Heizungsanlage und jede andere „bauliche Veränderung, durch die Primärenergie eingespart wird“, auf die Miete umlegen.

Die Minderung der Miete wegen Lärm und Staub während der Umbauten ist künftig erst ab drei Monaten möglich. Dafür wird an der Höhe der Umlage der Umbaukosten nicht gerüttelt: maximal elf Prozent der Investitionskosten im Jahr. Mieter, die trotzdem die anschließende Mieterhöhung nicht bezahlen können, können der Erhöhung später widersprechen – und die Gerichte anrufen.

Auch das „Contracting“, das ist die Wärmelieferung durch gewerbliche Dienstleister, ist neu geregelt: Der Vermieter darf dem Mieter künftig nicht mehr alle Kosten des Dienstleisters aufbürden: Die Wärmeversorgung darf dem Mieter nicht teurer kommen als vor dem Contracting.

Von einem „ausgewogenen Entwurf, der die Lasten gleichmäßig aufteilt“, spricht Jan-Marco Luczak, Rechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag. Er gibt allerdings auch zu,  dass die Mieter bei der Finanzierung der energetischen Maßnahmen stärker als bisher herangezogen werden können. Aber: „Die globale Erwärmung ist im vollen Gange, und wir haben uns nicht umsonst Klimaziele zu deren Bekämpfung gesetzt“, sagte Luczak dem Tagesspiegel. Dazu müssten alle einen Beitrag leisten.

Energiewirtschaft: Erneuerbare Energien verteuern Strom

Nach der jüngsten Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) müssen für ihre Stromrechnung immer tiefer in die Tasche greifen. So zahle ein Dreipersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden Strom im Jahr aktuell rund 75 Euro Stromkosten im Monat, teilte der Verband am Mittwoch mit. Das sind sechs Euro mehr als 2010.

Die Verantwortung für die teurere Energie schiebt der Branchenverband auf die Politik ab. Hauptgrund für den Preisanstieg sei der wachsende Anteil von Steuern und Abgaben. Darauf entfielen bei der Musterrechnung allein 34 Euro der 75 Euro im Monat.

Die Summe staatlicher Steuern und Abgaben beim Strompreis habe sich seit der Liberalisierung im Jahr 1998 verzehnfacht, berichtet der BDEW. Vor 14 Jahren hätten Stromkunden 2,3 Milliarden Euro dafür aufbringen müssen. Heute entfielen 23,7 Milliarden Euro auf Steuern und Abgaben. Den größten Anteil mache die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien aus. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false