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Die Erbschaftssteuer soll reformiert werden.

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Angst ums Erbe: Schäuble plant strenge Regeln für Firmenerben

Finanzminister Wolfgang Schäuble will die Erbschaftsteuer verschärfen - und zwar stärker als bislang erwartet. Die Unternehmer reagieren darauf entsetzt.

In den Unternehmerverbänden herrscht helle Aufregung. Verantwortlich dafür sind die ersten Pläne zur künftigen Erbschaftsteuer, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag erstmals im kleinen Kreis vortrug. Offenbar will Schäuble die Regeln deutlicher verschärfen, als man im Unternehmerlager erwartet hat. Notwendig wird die Neuregelung, weil das Bundesverfassungsgericht Teile des Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig erachtet hat. Die Richter hatten gefordert, dass Erben größerer Betriebe nicht mehr ohne Weiteres von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen ohne Abstriche bei den Arbeitsplätzen einige Jahre weiterführen. Karlsruhe will, dass dazu noch eine Bedürfnisprüfung bei größeren Unternehmen erfolgt – also eine Abwägung, ob ein Unternehmenserbe ohne gravierende Folgen für den Betrieb zahlungsfähig ist.

Verbände kritisieren Schäubles Vorgehen heftig

Am Dienstag wurde in Berlin bestätigt, dass Schäuble hier nun eine Grenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vorschlägt. Die beiden Verbände der Familienunternehmen hatten einen Grenzwert von 120 Millionen Euro gefordert, der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) sogar 300 Millionen. Nun herrscht breites Unverständnis. Statt, wie versprochen, „minimalinvasiv“ vorzugehen, „holt Schäuble nun die Axt raus“, sagte Lutz Goebel vom Verband der Familienunternehmen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble will die Erbschaftssteuer deutlich verschärfen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble will die Erbschaftssteuer deutlich verschärfen.

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Die Unternehmer verlören so den Glauben an die Wirtschaftskompetenz der Union. Auch BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber reagierte verärgert. „Es ist unverständlich, dass die Eckpunkte für viele Familienunternehmen neue Belastungen androhen.“ Der Koalitionsvertrag schließe unnötige Verschärfungen aus.

Was der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze ist

Aus Sicht der Unternehmervertreter ist problematisch, dass Schäuble offenbar statt eines Freibetrags eine Freigrenze plant. Das würde bedeuten, dass bei einer Steuerpflicht nicht nur der über dem Grenzwert liegende Unternehmenswert besteuert würde, sondern der gesamte Wert. Nach dem Schäuble-Plan soll in die Bedürftigkeitsprüfung auch ein Teil des Privatvermögens fallen. Ist dieses hoch genug, um Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen zu können, soll keine Verschonung möglich sein. Matthias Lefarth von der Stiftung Familienunternehmen sieht hier eine Abkehr von der Zusage, nur das umzusetzen, was nach dem Richterspruch auch zwingend nötig sei. Goebel hält das für nicht machbar: „Das ist allem Anschein nach verfassungswidrig, da es zu unverhältnismäßigen Doppelbelastungen führt.“

Verärgert sind die Verbände auch, weil Schäuble offenbar vorhat, nur noch betriebsnotwendiges Vermögen – also Maschinenpark oder Werkshallen – nicht zu besteuern. Was nicht betriebsnotwendig ist, müsste dann im Einzelfall festgestellt werden. „Damit öffnet man die Büchse der Pandora“, befürchtet Lefarth. Denn dann spiele das individuelle Geschäftsmodell die entscheidende Rolle. Zudem sorge das für unnötig viel Bürokratie. Es dürfe nicht im Ermessen des Finanzbeamten vor Ort liegen, was unter die Verschonung falle und was nicht. Vom nicht produktiven Verwaltungsvermögen – also etwa vermieteten Gebäuden, Wertpapieren oder auch Kunstgegenständen, die sich prinzipiell ohne Weiteres veräußern lassen – will Schäuble nur noch zehn Prozent steuerfrei stellen. Goebel bezeichnet das als „unterirdisch“.

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