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Wirtschaft: Schlechte Aufklärung der Telekom-Affäre Ex-Minister werfen Justiz Versäumnisse vor

Bonn - Die Opferanwälte in der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben eine unzureichende Aufklärung durch die Justiz kritisiert. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) warfen in ihrem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft und dem Gericht große Versäumnisse vor.

Bonn - Die Opferanwälte in der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben eine unzureichende Aufklärung durch die Justiz kritisiert. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) warfen in ihrem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft und dem Gericht große Versäumnisse vor. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch „strafrechtlich angemessen gewürdigt“ worden, erklärten sie am Mittwoch in Bonn. Als Lehre aus dem Telekom-Fall forderten sie zugleich einen besseren rechtlichen Schutz für Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern in Betrieben.

Die Telekom hatte zwei Jahre lang (2005/2006) Journalisten und Aufsichtsratsmitglieder illegal ausspioniert. Die Schuld daran wurde vor Gericht allein einem Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit angelastet. Das Landgericht Bonn verurteilte Klaus T. im November 2010 (in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil) zu dreieinhalb Jahren Haft. Auch nach dem Gerichtsverfahren blieben „viele Fragen über Ausmaß und Einzelheiten der Bespitzelungen offen“, kritisierten Baum und Däubler-Gmelin. Es sei auch ein Unding, dass die Opfer von der Justiz selbst nicht gehört worden seien. Die Verantwortlichkeit für die Anordnung der Aktionen sei ebenfalls „nicht ausreichend geklärt“.

Die beiden Ex-Minister bekräftigten, dass es unwahrscheinlich sei, dass Klaus T. ohne Zustimmung oder Wissen der Konzernspitze allein gehandelt habe. Deshalb hätten sie auch Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke sowie gegen Ex-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel eingelegt. Die Telekom hatte ungeachtet des Strafverfahrens finanziell Wiedergutmachung geleistet. Das Unternehmen spendete rund 1,7 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen. An persönlichen Entschädigungen an Betroffene zahlte sie weitere rund 1,3 Millionen Euro. Betroffen von den Ausspähaktionen waren rund 50 Personen. dpa

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