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Wirtschaft: Schleswig-Holstein will eine „Reichensteuer“

Kieler Landesregierung legt Steuermodell vor: Einkommenschwache sollen entlastet werden, Topverdiener belastet

Berlin (asi). Die SPDLandesregierung von Schleswig-Holstein will erreichen, dass Arbeitnehmer in Zukunft weniger Steuern zahlen und in den allermeisten Fällen überhaupt keinen Kontakt mehr zum Finanzamt haben. In einem Zehn-Punkte-Programm „Anders steuern: Gemeinwesen stärken“ schlägt die Landesregierung hingegen vor, Vermögende oder Besserverdienende höher als jetzt zu besteuern. Es gelte, „die erheblichen strukturellen Mängel des Steuersystems zu beseitigen“, begründen die Norddeutschen ihr Reformkonzept zur Einkommen- und Körperschaft-, aber auch Gewerbe- und Erbschaftsteuer. Bei den SPD-Finanzexperten im Bundestag wurde das am Dienstag vorgestellte Kieler Konzept zurückhaltend aufgenommen. Man verwies auf die Leitlinien der Koalitions- und Regierungspolitik, die unter dem Motto stehen: „Wir haben keinen Steuersenkungsdruck“.

Auch die Kieler Landesregierung schreibt an den Anfang ihres Steuersenkungskonzeptes, dass bei jedem Schritt nicht nur die Verfassung der öffentlichen Haushalte bedacht werden müsse. Sie strebt auch an, Steuersenkungen im Einzelfall jeweils mit konkreten Mehreinnahmen gegenzufinanzieren.

Augenfälligster Unterschied zum gegenwärtigen Steuersystem ist die Reduzierung der Einkommensarten für Privatpersonen. Statt bisher sieben gibt es nur noch zwei – Arbeitseinkommen und „übriges“ Einkommen. Zu ersterem zählen ausschließlich Löhne, Gehälter, gesetzliche Renten. Sie werden mit einem linear-progressiven Tarif besteuert, wobei die Kieler einen Eingangssteuersatz von zehn Prozent für „wünschenswert“ halten.

Spitzensteuersatz von 42 Prozent

Der Spitzensteuersatz soll hingegen bei 42 Prozent, also dem Wert ab 2005, stehen bleiben. Eine solche Senkung des unteren Tarifbereichs und eine Zusatzsteuer von fünf Prozent auf Einkommen über 500 000 Euro bezeichnen die Kieler als „Beitrag zum sozialen Ausgleich“ zwischen den verschiedenen Einkommensgruppen. Wer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht, braucht in Zukunft keine Steuererklärung mehr abzugeben, denn die Besteuerung geschieht automatisch an der Quelle, beim Arbeitgeber.

Wer selbstständig ist oder Einkünfte aus Vermietung und Kapital hat, muss diese allerdings weiterhin dem Finanzamt melden. Kapital soll dabei bereits an der Quelle besteuert werden, also meist bei den Banken. Und zwar zum Einheitssteuersatz von 30 Prozent für alle „übrigen“ Einkommen, wobei beide Einkunftsarten nicht miteinander verrechnet werden sollen.

Mit einer ganzen Reihe von Vereinfachungen und Pauschalierungen wollen die Kieler das Steuersystem einfacher machen und versprechen, dass ihre Reformvorschläge für die Haushalte aufkommensneutral sein sollen. Alle beruflichen Aufwendungen sollen mit einer Pauschale von 600 Euro abgeglichen sein, die Entfernungspauschale wird mit 330 Euro für pauschaliert – die man für jeden zehnten Kilometer Fahrtweg ansetzen kann, bei 30 Kilometer Arbeitsweg also 990 Euro. Sonntags- und Nachtzuschläge sollen langfristig abgeschafft und deren Gewährung den Verhandlungen der Tarifpartner überlassen werden. Auch Aufwendungen zur Alterssicherung wollen die Genossen in Kiel – wenn möglich – pauschalieren.

Im Gegensatz zu allen anderen bisher vorliegenden Konzepten zur großen Steuerreform wollen die Kieler auf das Ehegattensplitting verzichten. Das verfassungsmäßige Unterhaltsgebot soll durch einen Freibetrag bei der Einkommensteuer erfüllt werden. Das dadurch frei werdende Geld will die SPD-Landesregierung in die Erhöhung des Kindergeldes stecken, um den Erziehenden auf diesem Weg mehr Geld für Betreuung und Bildung zu geben.

Neu ist außerdem, dass Kiel vorschlägt, die Mehrwertsteuer von 16 auf den europäischen Mittelwert von 19 Prozent anzuheben und mit dem Geld die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen abzufedern. Produkte des täglichen Bedarfs, Lebensmittel etwa, sollen im Gegensatz dazu nur noch mit der Mindest-Umsatzsteuer von fünf Prozent belegt werden, um ärmere Schichten nicht zu benachteiligen.

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