zum Hauptinhalt

Schlichtung: Flugpassagiere blitzen bei der Schiedsstelle ab

Die neue Schlichtungsstelle ist derzeit nur für die Bahn zuständig. Das ist ein Skandal, finden die Grünen. Verbraucherministerin Aigner will die Airlines überzeugen, bei der Schlichtung mitzumachen.

Berlin - Nach dem Chaos rund um Easyjet fordern die Grünen die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, die Kunden bei Problemen mit Fluggesellschaften zur Seite steht. „De facto gibt es keine Schlichtungsstelle für Fluggäste mehr“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Höhn dem Tagesspiegel. „Damit bleibt nur der direkte Weg zu den Gerichten, den viele geprellte Fluggäste aber lieber meiden.“

Hintergrund der Kritik ist die Auflösung der Schlichtungsstelle Mobilität, die nicht nur mit der Bahn, sondern auch mit 80 Fluggesellschaften zusammengearbeitet hatte. Im vergangenen Dezember wurde diese Schlichtungsstelle von einer neuen Einrichtung, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), abgelöst. Während die alte Schlichtungsstelle vom Bundesverbraucherschutzministerium unterstützt worden war, wird die SÖP von ihren Mitgliedern finanziert. Derzeit sind das neun Unternehmen, die aus den Bereichen Bahn und Bus kommen. Fluggesellschaften haben sich der SÖP bislang nicht angeschlossen, daher findet eine Schlichtung im Flugbereich bisher nur in Ausnahmefällen statt.

Dabei wünschen sich viele Fluggäste die Unterstützung der Schlichtungsstelle. Von den über 1800 Beschwerden, die seit Dezember bei der SÖP eingegangen sind, betreffen rund ein Drittel den Luftverkehr, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem Tagesspiegel. Doch nur in wenigen Fällen hat die Stelle helfen können. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen teilte die Bundesregierung mit, dass bislang nur eine Airline die Schlichtungsempfehlung offiziell angenommen habe, 40 weitere Fälle seien unbürokratisch erledigt worden. Allerdings glaubt Klewe an eine Besserung. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit den Fluggesellschaften“, betont der SÖP-Chef.

Nach Meinung der Grünen ist eine Einbeziehung der Fluggesellschaften in die SÖP jedoch der falsche Weg. „Bei den unternehmensfinanzierten Schlichtungsmodellen gibt es früher oder später Interessenkonflikte“, warnt Bärbel Höhn, „die Hand, die einen füttert, beißt man nicht“. Die Grünen fordern daher die Rückkehr zu einer öffentlich finanzierten Schlichtungsstelle. „Verbraucherministerin Aigner muss hier Finanzmittel zur Verfügung stellen“, sagt Höhn.

„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es von großem Vorteil, sich bei Streitfällen, in denen sie sich nicht direkt mit den Unternehmen einigen konnten, zunächst an eine Schlichtungsstelle wenden zu können und nicht gleich vor Gericht gehen zu müssen“, räumt Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ein. Zudem haben FDP und Union im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger gesetzlich zu verankern. „Hierzu führen wir auch intensive Gespräche mit den Luftverkehrsunternehmen“, sagte Aigner dem Tagesspiegel. Mit der Bahn mache die Schlichtungsstelle gute Erfahrungen. „Wir möchten natürlich, dass sich auch die Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle beteiligen“, betonte Aigner. Dass es großen Bedarf gebe, zeigten die jüngsten Easyjet-Fälle.

Im Bundesjustizministerium, das für ein entsprechendes Gesetz zuständig wäre, warnt man jedoch davor, die Flugunternehmen gegen ihren Willen dazu zu zwingen, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Nur wenn die Wirtschaft das Verfahren akzeptiere, sei auch eine Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gewährleistet, gibt Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft zu bedenken.

Nach Meinung des Bundesjustizministeriums ist es den Fluggesellschaften jedoch grundsätzlich zumutbar, sich an einem Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Aus juristischen Gründen müsse aber sichergestellt sein, dass die Unternehmen nicht an die Schlichterempfehlung gebunden sind, sondern auch vor Gericht klagen können. Das ist bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr aber bereits jetzt der Fall. Der Schlichterspruch der SÖP ist weder für den Kunden noch für das Unternehmen verbindlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false