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Wirtschaft: Schmidt schiebt Reform auf die lange Bank

Ministerin: keine grundlegenden Rentenkorrekturen vor 2015 / Rürup-Kommission beginnt ihre Arbeit

Berlin (ce/hej). Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) will die Sozialversicherungssysteme noch in dieser Legislaturperiode auf eine verlässliche finanzielle Basis stellen. Sie stellte allerdings klar, dass sie in der Rentenversicherung vor 2015 keine grundlegenden Korrekturen vornehmen will. „Wir brauchen Vorschläge, die bis 2015 umgesetzt werden, damit sie bis 2030 wirken“, sagte die Ministerin am Freitag bei der ersten Sitzung der RürupKommission. Von dem 26-köpfigen Gremium forderte sie ein einstimmiges Votum. „Ich hoffe, dass Sie am Ende mit einer Stimme sprechen“, appellierte Schmidt an die Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und den Sozialsystemen (siehe Kasten).

Damit stößt die Ministerin auf Widerstand in der Kommission. Der Vorsitzende Bert Rürup hatte mehrfach durchblicken lassen, dass er mit Minderheitenvoten rechnet. Gerade in der Debatte um die Rente scheint ein Konsens schwierig. Der Wirtschaftsweise Rürup hatte sich dafür ausgesprochen, das gesetzliche Rentenalter schrittweise ab dem Jahr 2010 von 65 auf 67 anzuheben. Die Gewerkschaftsvertreter lehnen das ab. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer, regte stattdessen an, den Renteneintritt nicht vom Lebensalter, sondern von den Arbeitsjahren abhängig zu machen.

Von dem Expertengremium forderte Schmidt, „den Sozialstaat als kulturelle und zivilisatorische Errungenschaft“ zu erhalten. Die Finanzierung der Sozialkassen müsse konjunkturabhängig gemacht werden. „Wir geben der Kommission die Freiheit, die sie will“, kündigte die Sozialministerin an. Kommissionschef Rürup sagte im ZDF, er verstehe die Kommission als Ideengeber für die Politik. Mit einer Umsetzung der Vorschläge eins zu eins rechne er aber nicht. „So naiv bin ich nicht“, sagte der Ökonom. Die Kommission soll bis Herbst 2003 Vorschläge erarbeiten, wie die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung nachhaltig finanziert werden können. Allerdings sollen sich die Experten in der Krankenversicherung auf die Einnahmenseite konzentrieren. Die Leistungen auf der Ausgabenseite will Schmidt in ihrer Gesundheitsreform 2003 angehen.

Für die Pflegeversicherung kündigte die Sozialministerin an, dass in Zukunft eigenes Vermögen stärker herangezogen werden könnte. „Das kann nur eine ergänzende, keine Vollversicherung sein“, so Schmidt. Sie räumte ein, dass das finanzielle Polster der Pflegeversicherung „schwindet“. Schmidt wehrte sich gegen den Eindruck, die Sozialsysteme stünden vor dem Bankrott. „Das ist meilenweit von der Realität entfernt.“

Auf die Rürup-Kommission wartet viel Arbeit. Vier Arbeitsgruppen soll es geben, sechs Mal werden sich alle Mitglieder im Plenum treffen. Vor dem Start der Kommission war Rürup mit Vorschlägen zur Renten- und Gesundheitsreform vorgeprescht und hatte in der Krankenversicherung eine Kopfpauschale für jeden Versicherten gefordert. Das hatte in der Öffentlichkeit für heftigen Widerspruch gesorgt. Kritiker befürchten, dass damit die Solidarität im Gesundheitswesen aufgebrochen werden könnte.

Die Aufregung über Rürups Vorstöße habe sich gelegt, und er sei zuversichtlich, dass sich die Kommission nun den Sachthemen zuwenden könne, sagte Kommissionsmitglied Gert G. Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Auch Wagner hält eine Reform des Gesundheitswesens für dringend nötig. Seiner Meinung nach sollten private und gesetzliche Krankenkassen künftig in einen fairen Wettbewerb miteinander treten. Private Versicherer sollten sich ihre Versicherten nicht länger herauspicken dürfen, sondern müssten in Zukunft jeden aufnehmen, forderte Wagner in dieser Zeitung. Zudem sollten die privaten Kassen ihre Beiträge nicht mehr nach dem individuellen Risiko des Versicherten bestimmen. Wagner setzt sich dafür ein, dass private und gesetzliche Kassen den Versicherten ein Standardpaket anbieten, das im Wesentlichen den heutigen Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht.

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