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Wirtschaft: Schonfrist für den Subventionsabbau

Die EU-Kommission räumt Ostdeutschland und den anderen strukturschwachen Regionen Europas mehr Zeit ein, um sich auf die bereits angekündigte Senkung von Subventionen einzustellen. Im Rahmen einer umfassenden Reform der Beihilferegeln für große Investitionsvorhaben in ganz Europa haben die Brüsseler Wettbewerbshüter am Mittwoch beschlossen, die Höchstgrenzen für Subventionen nicht sofort, sondern erst zum Beginn des Jahres 2004 zu senken.

Die EU-Kommission räumt Ostdeutschland und den anderen strukturschwachen Regionen Europas mehr Zeit ein, um sich auf die bereits angekündigte Senkung von Subventionen einzustellen. Im Rahmen einer umfassenden Reform der Beihilferegeln für große Investitionsvorhaben in ganz Europa haben die Brüsseler Wettbewerbshüter am Mittwoch beschlossen, die Höchstgrenzen für Subventionen nicht sofort, sondern erst zum Beginn des Jahres 2004 zu senken. Für die Automobilindustrie und die Kunstfaserindustrie sollen die strengeren Beihilferegeln allerdings schon vom 1. Januar 2003 an gelten. Die EU-Kommission braucht für ihre Entscheidung keine Zustimmung der Mitgliedstaaten.

"Mit dem neuen gemeinsamen Rahmen für die Beihilfepolitik wollen wir vor allem den Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten um Großinvestitionen einschränken", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti am Mittwoch in Brüssel. Offenbar ist dies mit der gegenwärtig praktizierten zu komplizierten und zeitaufwendigen Methode bisher nicht gelungen. Zu hohe staatliche Subventionen haben, so kritisieren Brüsseler Experten, in den vergangenen Jahren vielfach den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verzerrt. Außerdem hofft die Kommission, dass die Neuregelung auch zu einer Verkürzung der Prüfverfahren führt. Die dauern zurzeit bis zu 18 Monate.

Das zulässige Beihilfeniveau wird sich auch künftig nach den jeweiligen spezifischen Strukturproblemen einer Region richten. Das gilt auch für Ostdeutschland. Die EU-Länder haben im Einvernehmen mit der EU-Kommission unterschiedliche Fördergebiete auf einer so genannten "Fördergebietskarte" festgelegt, in denen jeweils unterschiedliche Obergrenzen für die Beihilfen gelten. Eine Großinvestition in einer Region mit schweren Problemen wird demnach weiter mit höheren Subventionen gefördert werden können als anderswo. In den neuen Bundesländern zum Beispiel dürfen öffentliche Investitionsbeihilfen von bis zu 35 Prozent der Gesamtkosten bezahlt werden.

Von 2004 an soll die so genannte Beihilfeintensität - das heißt: der Anteil der Subventionen an den Gesamtinvestitionen - deutlich gesenkt werden. Die in allen Regionen Europas vorgesehenen Kürzungen richten sich nach der Größe des jeweiligen Investitionsvorhabens. Investitionen bis zu 50 Millionen Euro dürfen wie bisher ohne Abstriche öffentlich gefördert werden. Bei Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 50 bis 100 Millionen Euro werden dagegen die staatlichen Zuschüsse um 50 Prozent gekürzt. Noch größere Projekte, die über 100 Millionen Euro liegen, sollen gar auf 66 Prozent heruntergestutzt werden. Die Kürzungen erfolgen aber progressiv in Stufen: Auch bei Großinvestitionen kann die erste Tranche von bis zu 50 Millionen Euro wie bisher voll gefördert werden. Bei den nächsten Stufen der Finanzierung wirken sich zunehmend die jeweiligen Subventionskürzungen aus.

Gleichzeitig hat Brüssel die Beihilferegelungen vereinfacht und durchschaubarer gemacht. Künftig werden auch viel weniger Investitionsvorhaben einer Anmeldepflicht unterliegen. So müssen Subentionen für Investitionen mit einem Gesamtvolumen von weniger als 100 Millionen Euro in Brüssel künftig nicht mehr vorgelegt werden.

Härter werden die EU-Wettbewerbshüter dagegen durchgreifen, wenn es um Branchen geht, in denen hohe Überkapazitäten für Probleme sorgen oder wenn der Konzern, der öffentlich gefördert werden soll, bei seinem Produkt ohnehin hohe Marktanteile besitzt. Hier wird die Kommission künftig staatliche Beihilfen verbieten. Strenger geht die EU-Kommission auch in der Automobilindustrie und in der Kunstfaserindustrie vor, wo die Wettbewerbssituation auf dem Binnenmarkt besonders dramatisch ist. Nach dem die gegenwärtig gültigen sektorspezifischen Regeln Ende des Jahres auslaufen, sollen 2003 strenge Übergangsregeln in Kraft treten: Die Kunstfaserindustrie darf dann nicht mehr mit Investitionsbeihlfen gefördert werden. In der Autoindustrie wird der Höchstsatz für die jeweiligen Regionalbeihilfen um 70 Prozent gekürzt.

tog

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