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Wirtschaft: Schutz vor Haftungsklagen durch an die Meldungen angehängte Hinweise

Das Internet hat seine Tücken - nicht nur technische, sondern auch rechtliche. Denn mit dem Netz der Netze kann jeder immer und von überall auf Inhalte zugreifen.

Das Internet hat seine Tücken - nicht nur technische, sondern auch rechtliche. Denn mit dem Netz der Netze kann jeder immer und von überall auf Inhalte zugreifen. Die Folge: Nutzer können Dinge lesen, die gar nicht für sie bestimmt sind. Ein Beispiel: Als Mannesmann per Presseerklärung das "unerwünschte Angebot" von Vodafone Airtouch zurückweist, schließt sich an den eigentlichen Text ein elfzeiliger Anhang an, der erklärt, dass dieser Pressetext nicht für US-Anleger gedacht ist und außerdem kein Kaufangebot von Aktien darstellt, da auch die Mannesmann-Titel gar nicht in den USA zugelassen seien. "Mit diesen so genannten Disclaimern, versuchen Unternehmen, sich vor Haftungsansprüchen zu schützen", erläutert Richard Caird, Leiter des Investment Banking Compliance der Commerzbank. Ohne diesen Hinweis auf Haftungsausschlusserklärung könnte es sein, dass ein Anleger in den USA diese Meldung als eine Kaufempfehlung interpretiert und später Mannesmann in den USA verklagt.

Mittlerweile finden sich auch auf zahlreichen Veröffentlichungen gerade von Banken diese Disclaimer. "Es lassen sich grundsätzlich zwei Arten von Disclaimern unterscheiden: Produkt-Disclaimer und Research-Disclaimer", erklärt Ingo Baulig, Jurist im Hause der Commerzbank. Legt das Geldhaus zum Beispiel einen neuen Optionsschein auf, so sind schriftliche Informationen hierüber regelmäßig mit einem Produkt-Disclaimer versehen. Dieser macht deutlich, dass der Schein nicht in den Vereinigten Staaten registriert ist und daher nichts für einen US-Anleger ist. Auch die Research-Disclaimer, die beispielsweise Marktstudien beigefügt werden, sollen die Bank vor Klagen und der Haftung schützen. "Auch hier soll deutlich gemacht werden, dass unser Researchmaterial keine Anlageberatung darstellt und lediglich zur Information dient", stellt Baulig klar.

ali

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