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SCHWARZARBEIT: Was passieren kann

Arbeiten ohne Rechnung und ohne Mehrwertsteuer – für viele Privatleute ist das ein attraktives Angebot. Meist kommt man als Auftraggeber damit ungeschoren davon.

Arbeiten ohne Rechnung und ohne Mehrwertsteuer – für viele Privatleute ist das ein attraktives Angebot. Meist kommt man als Auftraggeber damit

ungeschoren davon. Anders, wenn der Auftrag einen „erheblichen Umfang“ erreicht, man sich etwa ein ganzes Haus schwarzbauen lässt. Dann begeht der Auftraggeber nach dem Schwarzarbeitergesetz eine Ordnungswidrigkeit. Wer Minijobber im Haus beschäftigt, sollte sie schon aus Selbstschutz bei der Minijobzentrale anmelden. Sonst

haftet man bei Unfällen unbegrenzt. hej

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