zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Selbstständige sollen zur Altersvorsorge gezwungen werden

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen plant gesetzliche Pflicht, weil zu wenig Geld zurückgelegt wird.

Berlin - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will von Mitte 2013 an Selbstständige zur Altersvorsorge zwingen. Damit soll auch hierzulande wie in vielen anderen Ländern die Absicherung fürs Alter obligatorisch werden. Das Vorhaben ist Teil des Paketes gegen Altersarmut, zu dem Leyen am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Abstimmung mit den anderen Ressorts vorlegen will. Im Mai soll das Kabinett zustimmen.

Aus den Eckpunkten für eine Altersvorsorgepflicht Selbstständiger geht hervor, dass diese die Wahl haben sollen, in welcher Form sie sich absichern: durch Lebensversicherungen, eine private oder die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente. Bei nicht ausreichender Absicherung sollen die Betroffenen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Als ausreichende Vorsorge gilt den Eckpunkten zufolge eine Absicherung oberhalb der Grundsicherung im Alter. Diese beläuft sich derzeit im Schnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Dafür müsste ein Selbstständiger in 45 Beitragsjahren monatlich 250 bis 300 Euro plus 100 Euro für den Schutz vor Erwerbsminderung einzahlen.

wwwNach Expertenschätzung gibt es in Deutschland rund drei Millionen Selbstständige, die keinen verpflichtenden Alterssicherungssystemen angehören. Wie deren Altersvorsorge aussieht, ist unbekannt. Leyen sieht „die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben“, heißt es im Papier.

Derzeit sind gut zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig, also 4,3 Millionen. Davon haben 2,4 Millionen als „Solo-Selbstständige“ nur einen Auftraggeber. Sie sind meist nur unzureichend sozial abgesichert. Knapp 600 000 Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung, für Ärzte, Rechtsanwälte und Landwirte gibt es gesonderte Alterskassen.

Die geplante Regelung soll für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder erst dann ihr Unternehmen gründen. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren sind abgeschwächte Regeln vorgesehen. Über 50-Jährige sollen von der Versicherungspflicht befreit sein – ebenso Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen.

Die Opposition geht scharf ins Gericht mit dem Plan. SPD-Vizefraktionschefin Elke Ferner sagte, mit der Altersvorsorgepflicht außerhalb der Rentenversicherung würden „die Renditeerwartungen der privaten Versicherungswirtschaft“ bedient. Der Rentenexperte der Linken, Matthias Birkwald, forderte eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung. Das hatte ursprünglich der Unions-Arbeitnehmerflügel verlangt, war aber an der FDP gescheitert. „Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung halten wir für falsch“, sagte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle. dpa/rtr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false