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Wirtschaft: Senat will dem Berliner Energiekonzern mit neuem Gesetz den Rücken stärken

Der Berliner Energiekonzern Bewag erhält auf dem hart umkämpften Strommarkt Rückenwind vom Senat. Berlin will mit einer Bundesratsinitiative eine Quotenregelung für umweltfreundlichen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durchsetzen.

Der Berliner Energiekonzern Bewag erhält auf dem hart umkämpften Strommarkt Rückenwind vom Senat. Berlin will mit einer Bundesratsinitiative eine Quotenregelung für umweltfreundlichen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durchsetzen. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Energie-Wirtschaftsgesetzes beschloss der Senat am Dienstag. Die Höhe einer solchen Quote, die künftig jeder Stromversorger in Deutschland vorweisen müsse, ließ Umweltsenator Peter Strieder (SPD) offen. Die Erfolgsaussichten für die Berliner Bundesratsinitiative bezeichnete er als gut. Mit der Initiative könnten nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern auch umweltfreundlicher Strom gefördert werden.

Der Deutsche Städtetag forderte die Bundesregierung auf, umweltfreundliche Energien mit Gesetzesänderungen vor dem Preiswettbewerb zu schützen und "das Sterben der Stadtwerke zu stoppen". Die Schließung von Stadtwerken könne mehr als 40 000 Beschäftigte der kommunalen Versorgungsunternehmen den Arbeitsplatz kosten, sagte Präsident Hoffmann. Der Preiswettbewerb gefährde zudem Ziele wie Klimaschutz, die Nutzung regenerativer Energien und die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung. "Umweltfreundliche Stromerzeugungsanlagen der Stadtwerke müssen stillgelegt werden, weil die Preise für Strom aus umweltverträglichen, dezentralen Anlagen nicht mit den neuen Dumping-Preisen konkurrieren können." Die Bundesregierung sollte deshalb umweltfreundlichen Energien Vorrang verschaffen, forderte der Oberbürgermeister von Saarbrücken.

Nach dem jüngsten Preisvergleich befinden sich die Strompreise für Unternehmen und andere Sondervertragskunden bereits bundesweit im freien Fall. Der Preisverfall für Sonderkunden sei im Westen noch deutlicher als im Osten, teilte der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) mit. Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht in Sicht. Der VEA vertritt nach eigenen Angaben rund 4500 mittelständische Unternehmen.

Innerhalb eines Jahres sank der durchschnittliche Strompreis für Großabnehmer im Westen um 13 Prozent auf netto 15,45 Pfennig je Kilowattstunde. Im Osten um zehn Prozent auf 17,17 Pf/kWh. Billigster Anbieter am Stichtag 1. Juli war im Westen mit 12,7 Pf/kWh die Hastra (Hannover), in Ostdeutschland die Erfurter TEAG mit 16,15 Pf/kWh. Teuerste Anbieter waren im Westen die HEW (Hamburg) mit 18,07 Pf/kWh, im Osten die Stadtwerke Leipzig mit 19,17 Pf/kWh.

Die Vertragsbedingungen der privaten Versorger benachteiligen nach Einschätzung des Verbraucherschutzvereins (VSV) die privaten Kunden unangemessen. Der VSV mahnte am Dienstag zehn Klauseln im Kleingedruckten der RWE Energie ab. Wichtigster Punkt: Nach Meinung der Verbraucherschützer können sich private Anbieter nicht auf die Haftungsausschlüsse berufen, die in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden verankert sind. Die dort geregelten Vergünstigungen (etwa eine Haftungsbegrenzung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, auf maximal 5000 DM) stünden nur den Unternehmen offen, die für die Versorgung der Bürger letztlich verantwortlich sind. Aber: "Wenn RWE nicht liefern kann, springt die Bewag ein", sagt Helke Heidemann-Peuser vom VSV. Unzulässig sei auch, dass RWE den Stromvertrag davon abhängig macht, dass der Kunde dem Versorger eine Einzugsermächtigung erteilt.

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