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Siemens-Korruptionsaffäre: BGH: Untreue auch durch Führen "schwarzer Kassen"

Der Bundesgerichtshof hat in seinem ersten Urteil zu Siemens-Schmiergeldzahlungen die Strafbarkeit wegen Untreue auf das Führen "schwarzer Kassen" ausgedehnt. Das Gericht entschied, dass der angeklagte Ex-Siemens-Finanzchef dem Konzern damit einen Schaden zugefügt hat.

In seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den früheren Finanzchef der Kraftwerkssparte zum Teil aufgehoben. Der Angeklagte soll im Jahr 2000 mit rund sechs Millionen Euro aus "schwarzen Kassen" Manager des italienischen Elektrokonzerns Enel bestochen haben. Das Landgericht muss nun erneut über die Strafe für den Angeklagten entscheiden.

Zugleich legte der BGH die juristische Grundlage für die Aufarbeitung des aktuellen Korruptionsskandals beim Münchner Elektrokonzern, in dem es um dubiose Zahlungen von rund 1,3 Milliarden Euro geht. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Angeklagte dem Unternehmen bereits durch das Führen "schwarzer Kassen" einen Schaden zugefügt und damit eine strafbare Untreue begangen habe. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass Anknüpfungspunkt für eine Bestrafung des Angeklagten erst die Schmiergeldzahlungen sein könnten. Der BGH bemängelte außerdem die Verurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Im Jahr 2000 habe die entsprechende Vorschrift noch nicht für Zahlungen im Ausland gegolten.

Gegen einen weiteren Angeklagten, den das Landgericht wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt hatte, ordnete der BGH eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an. Dieser Mann soll als Berater an den Schmiergeldzahlungen mitgewirkt haben. (imo/dpa)

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