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Wirtschaft: Sinnvoller Zusatzschutz

Auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kommt eine Menge Rechenarbeit zu.Schon zum 1.

Auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kommt eine Menge Rechenarbeit zu.Schon zum 1.Januar des kommenden Jahres kann sich vieles ändern, und dann heißt es, sich entscheiden zu müssen.Die neue Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherungen bereits vorgelegt.Heißt dies zurück zu den alten Zeiten?

Seit elf Monaten ist gerade alles neu geregelt.Wer einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, wird beim Zahnarzt behandelt wie ein Privatpatient.Er erhält die Versorgung in Absprache mit dem Zahnarzt und zahlt die Rechnung selbst.Anschließend geht er mit der Rechnung zu seiner Krankenkasse und bekommt nur einen Festzuschuß.

Viele Versicherte haben deshalb eine Zusatzversicherung abgeschlossen, um die zusätzlichen Kosten zu begrenzen, die ihnen der Gang zum Zahnarzt bescheren könnte.Und es gibt noch weitere Einschränkungen.So wird beispielsweise Zahnersatz für alle, die nach dem 31.Dezember 1978 geboren worden sind, nicht mehr von der Kasse übernommen.Viele Eltern haben für ihre Kinder deshalb eine private Zusatzversicherung für Zahnersatz abgeschlossen.

Durch die Änderungen zum 1.Januar will die neue Regierung die Kassenpatienten nun wieder mehr unter den Schutz der Krankenkasse stellen.So soll der Festzuschuß nach diesem Entwurf wieder von einem prozentualen Zuschuß für Zahnersatz abgelöst werden.Je aufwendiger und teurer eine Behandlung ist, desto mehr erhält der Patient an Zuschüssen.Außerdem sollen auch die Kinder, die nach 1978 geboren wurden, wieder in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Doch unter den Versicherten herrscht jetzt vielfach Ratlosigkeit.Viele Zusatzversicherte fragen, ob sich die teure Extraversicherung nach dem 1.Januar 1999 überhaupt noch lohnt.Doch voreiliges Handeln sollte vermieden werden.Auch wenn die zusätzlichen Ausgaben für den Versicherungsschutz auf den ersten Blick unnötig erscheinen, sollten eine Kündigung genau überlegt werden.Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sollten man bedenken, daß die Versicherungen für Zahnersatz teilweise nur 50 Prozent übernehmen.Eine zusätzliche Absicherung könnte also auch in Zukunft das Leben erleichtern.

Wenn das Gesetz endgültig in Kraft tritt, sollten die Bedingungen des Vertrages im Hinblick auf die Neuregelungen genau überprüft werden.Dann sollte verglichen werden, wieviel Prozent der Kosten die Krankenkasse erstattet und was durch die Ergänzungs-Versicherung zusätzlich abgenommen werden kann.Wer beispielsweise eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat und im Vertrag mit dem Versicherer vereinbart hat, daß dieser im Fall einer Zahnersatzbehandlung 50 Prozent der Kosten übernimmt, sollte aufpassen.Denn wenn das neue Gesetz nun festlegen sollte, daß 50 Prozent jeder Zahnersatzbehandlung von der Krankenkasse übernommen werden müssen, könnte sich eine Zusatzversicherung mit diesen Bedingungen nicht mehr lohnen.In diesem Fall sollte man Rücksprache mit der Versicherung halten oder andere Experten zu Rate ziehen.

Die Versicherungen sagen ihrerseits, daß sie sämtliche Verträge auf die Aktualität hin überprüfen wollen.Wer seinerzeit einen Zusatztarif abgeschlossen hat, bekommt demnächst ein neues Angebot.Damit wollen die Privaten Versicherungen die Lücken schließen, die nach der gesetzlichen Neuregelung bleiben.Wenn durch die Änderungen Interesse an der Zusatzversicherung entfällt, werden die Versicherungen nach aller Erfahrung die außerordentliche Kündigung anbieten.In jedem Fall ist es sinnvoll, sich genau nachzufragen.

Wenn der jetzt vorliegende Entwurf am 18.Dezember als Gesetz beschlossen werden sollte, wird auch das Bonusheft wieder an Bedeutung gewinnen.Wer über zehn Jahre hinweg regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat, der könnte bis zu 30 Prozent Zuschüsse für seine Rechnungen erhalten.

FRIEDERIKE BECKER

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