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Wirtschaft: So funktioniert’s

Seit dem 1. April dieses Jahres ermöglicht das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ so genannte Kontenabfragen.

Seit dem 1. April dieses Jahres ermöglicht das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ so genannte Kontenabfragen. Schöpft der Sachbearbeiter im Finanzamt Verdacht , dass in der Steuererklärung nicht alle Einnahmen aus Kapitalvermögen angegeben worden sind, kann er eine Kontenabfrage in Gang setzen. Damit kann er erfahren, bei welchen Banken der Steuerzahler Konten hat und seit wann. Wie viel Geld auf dem Konto ist und welche Bewegungen auf dem Konto stattgefunden haben, bekommt er über die Kontenabfrage jedoch nicht mitgeteilt. Bevor eine Kontenabfrage gestellt wird, muss der Steuerzahler informiert werden. Sollte die Abfrage neue Erkenntnisse bringen, muss das Finanzamt dem Betroffenen die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären. Ergibt die Abfrage aber nichts Neues, wird der Steuerbürger erst im Steuerbescheid darüber aufgeklärt, dass die Abfrage durchgeführt worden ist.

DAS VERFAHREN

Das Verfahren ist derzeit noch kompliziert und bürokratisch . Der Sachbearbeiter füllt ein Formular aus und lässt es vom Hauptsachgebietsleiter der Abteilung Abgabenordnung, in Bayern vom Leiter des Finanzamts gegenzeichnen. Das Formular geht per Post an das Bundesamt für Finanzen nach Bonn. Die Behörde gibt es weiter an die Außenstelle in Berlin. Diese stellt über die Datenleitung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kontenabfrage an die Rechenzentren der Banken. Das Ergebnis der Anfrage geht dann auf demselben Weg wieder retour. In einem Jahr sollen alle Finanzämter technisch so ausgerüstet sein, dass sie selber per EDV eine Kontenabfrage stellen können. Dann soll es einen oder mehrere Computer-Arbeitsplätze geben, von denen aus die dort beschäftigten Fachleute Kontenabfragen zum Bundesamt für Finanzen stellen können. hej

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