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Babyglück. Und danach die Option auf 14 Monate Elterngeld. Foto: dpa

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Wirtschaft: So klappt es mit dem Elterngeld

Erst nach der Geburt des Kindes können Mütter und Väter die Förderung beantragen. Dabei müssen sie viele Regeln beachten.

Das Baby ist da, jetzt beginnt die Elternzeit. Und immer mehr Männer beziehen Elterngeld. Für 2011 geborene Kinder liegt die Väterquote bei 27,3 Prozent. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Dass Vater und Mutter sich die Betreuung teilen, macht aus handfesten Gründen Sinn: Denn dann gibt es für 14 Monate Elterngeld. Bleibt nur ein Elternteil zu Hause, liege die Grenze bei zwölf Monaten, sagt Frauke Greven von der Spielraum-Projekt Vereinbarkeit gGmbH. Allerdings gibt es einen Mindestzeitraum, wie lange sich der zweite Elternteil beteiligen muss: zwei Monate.

Wie sich Vater und Mutter die Zeit aufteilen, können sie sich innerhalb der 14 Monate frei aussuchen. Beteiligt sich der Vater mit einigen Monaten, müssen diese nicht zusammenhängen: „Sie können gesplittet werden“, sagte Greven. Das Elterngeld beträgt mindestens 300, maximal 1800 Euro – je nach Höhe des vorherigen Einkommens. „Alle werdenden Eltern können das Geld beantragen“, so Greven. Voraussetzungen sind, dass ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt, sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen. Außerdem dürfen sie in der Zeit, in der sie Elterngeld beziehen, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Beantragen müssen die Eltern das Geld bei der Elterngeldstelle. Häufig ist sie beim Jugendamt angesiedelt. Die genauen Anlaufstellen lassen sich einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums entnehmen. Mitbringen müssen Eltern die Original-Geburtsurkunde und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes, wenn sie nichtselbstständig gearbeitet haben.

Selbstständige weisen ihr Einkommen mit dem Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres nach. Wer Mutterschaftsgeld bezogen hat, muss auch darüber einen Nachweis mitbringen. Auch für möglicherweise gezahltes Arbeitslosengeld brauchen Eltern einen Beleg. „Alles, was in den zwölf Monaten oder im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stand, müssen sie nachweisen“, erklärte Greven.

Das Elterngeld zu beantragen ist erst möglich, wenn das Kind geboren ist. Es kann rückwirkend für drei Monate gezahlt werden, erläuterte Greven. Eine Besonderheit ist dabei das Mutterschaftsgeld. Da die Mutter dadurch schon Geld bekommt, kann sie in dieser Zeit kein zusätzliches Elterngeld beziehen.

Väter im Angestelltenverhältnis müssen besonders aufpassen, wenn sie direkt nach der Geburt Elterngeld beziehen wollen. Denn dafür müssen sie spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Frauen sind nach der Geburt im gesetzlichen Mutterschutz und haben deshalb etwas länger Gelegenheit, Elternzeit zu beantragen. Sie müssen erst sieben Wochen vor dem Ende dieser Mutterschutzfrist eine anschließende Elternzeit mitteilen, also spätestens eine Woche nach der Geburt.

Falls sich in der Planung etwas ändert, wann der Vater und wann die Mutter Elterngeld beziehen möchten, können sie den Antrag ohne Angabe von Gründen noch anpassen – nachdem sie ihn bereits gestellt haben. Die Änderung gilt dann für die zukünftige Zahlung des Elterngelds – rückwirkend nur für bis zu drei Monate und nur für noch nicht ausgezahlte Elterngeldbeträge. dpa

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