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Wer in den vergangenen Jahren Gebühren für Kredite bezahlt hat, kann sie zurückfordern.

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Unzulässige Kreditgebühren: So können Sie sich Ihr Geld von den Banken zurückholen

Pauschale Gebühren für Verbraucherdarlehen sind laut BGH-Urteil unwirksam. Kunden können sie zurückfordern - allerdings drohen die Ansprüche in vielen Fällen zu verjähren. Was Bankkunden nun tun können.

Von Carla Neuhaus

Ob es die Eigentumswohnung ist, das Auto oder die neue Küchenzeile: Für große Anschaffungen reicht das Ersparte bei vielen Deutschen nicht aus. Banken gewähren in solchen Fällen gerne einen Kredit. Schließlich verdienen sie gut daran. In der Vergangenheit haben viele Institute neben den Zinsen für das Verbraucherdarlehen zusätzlich auch noch eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Doch solche pauschalen Gebühren sind unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Verbraucher können die Gebühren nebst Zinsen zurückverlangen

Jetzt können Verbraucher die zu viel gezahlten Gebühren von ihrer Bank zurückverlangen – und zwar samt einer kleinen Entschädigung für die ihnen entgangenen Zinsen. Laut dem BGH gilt das für alle Gebühren, die Kunden für Verbraucherdarlehen in den vergangenen zehn Jahren gezahlt haben. Allerdings müssen die Bankkunden dabei schnell handeln: Denn für Gebühren, die sie bereits zwischen Ende 2004 und Ende 2011 geleistet haben, verjährt der Anspruch auf die Rückerstattung bereits mit dem Jahreswechsel 2014/2015.

Warum die Banken zahlen müssen

Über Jahre haben Banken und Verbraucherschützer sich gestritten. Die Geldinstitute hatten argumentiert, von ihren Kreditkunden eine pauschale Gebühr verlangen zu müssen. Schließlich bedeutet die Bearbeitung des Kreditantrags für sie einen Aufwand. Zum Beispiel prüfen sie die Bonität des Kunden, um einzuschätzen, ob er den Kredit zurückzahlen kann. Die Richter argumentierten jedoch, dass die Banken damit im eigenen Interesse handeln – und die Gebühren deshalb nicht den Kunden aufbürden dürfen. „Bei Ratenkrediten waren solche Gebühren zwischen 2008 und 2012 die Regel“, sagt Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest. Meist haben die Institute Gebühren in Höhe von einem bis vier Prozent der Darlehenssumme verlangt. Bei einem Ratenkredit in Höhe von 5000 Euro geht es also um bis zu 200 Euro, die der Kunde zurückfordern kann. Hochgerechnet müssten die Banken den Kunden insgesamt 13 Milliarden Euro erstatten. Allerdings tun die Institute das nicht von sich aus – auch machen sie ihre Kunden kaum darauf aufmerksam. Verbraucher müssen vielmehr selbst aktiv werden.

Für welche Kredite Kunden Gebühren zurückfordern können

Wer in den vergangenen Jahren Gebühren für Kredite bezahlt hat, kann sie zurückfordern.

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Die Gebühren können Verbraucher für alle Ratenkredite zurückfordern – egal ob sie sie für den Kauf einer Immobilie aufgenommen oder damit die neue Küchenausstattung oder das Auto finanziert haben. Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob diese Regelung zum Beispiel auch für Darlehen der Förderbank KfW gilt. Eine Entscheidung darüber dürften die Gerichte im kommenden Jahr fällen. Verbraucherschützer raten deshalb, vorsorglich auch für Darlehen der KfW gezahlte Gebühren bereits jetzt zurückzuverlangen. Dafür sollten Kunden sich an die Bank wenden, die den Kredit vermittelt hat – und nicht an die KfW.

Gebühren für Bausparverträge sind zulässig

Ebenfalls noch nicht geklärt ist, wie das mit Gebühren ist, die Kunden für das Darlehen einer Bausparkasse gezahlt haben. Verbraucherschützer vermuten, dass sie wie klassische Immobilienkredite behandelt werden dürften – entsprechend müssten die Kunden auch für sie Gebühren zurückfordern können. Anders ist die Sache bei den Bearbeitungsgebühren für den Bausparvertrag. Laut BGH sind diese Gebühren zulässig, Kunden bekommen sie also nicht zurück. Offen ist zudem die Frage, was für Kredite gilt, die Unternehmer oder Selbstständige aufgenommen haben. Einzelne Gerichte haben aber bereits auch dann Gebühren für unzulässig erklärt, wenn der Kredit für einen gewerblichen Zweck aufgenommen worden ist – zum Beispiel wenn ein Unternehmer damit einen Dienstwagen finanziert hat.

So fordern Sie Ihr Geld zurück

Weil längst nicht jedes Institut in der Vergangenheit für jeden Kredit Gebühren verlangt hat, sollten Verbraucher zunächst einen Blick in ihre Unterlagen werfen. Die Bearbeitungsgebühren müssen darin gesondert aufgeführt sein. Besonders häufig sollen nach Angaben der Stiftung Warentest die Deutsche Bank, die Santander Consumer Bank, die Targobank und die Postbank von ihren Kunden solche Gebühren verlangt haben.

Verbraucherschützer raten, das Geld schriftlich von der Bank zurückzufordern und in dem Schreiben die letzten BGH-Urteile zu nennen. Dabei sollten sie sowohl die Gebühren zurückverlangen als auch die Zinsen, die die Bank in der Zwischenzeit dafür kassiert hat. Außerdem ist es ratsam, der Bank eine Frist zu setzen, bis wann sie das Geld überweisen soll. Die Verbraucherzentralen haben einen Musterbrief zum Download ins Internet gestellt.

Was Verbraucher tun können, um die Verjährung zu stoppen

Wer in den vergangenen Jahren Gebühren für Kredite bezahlt hat, kann sie zurückfordern.

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Wer für einen Kredit zwischen 2005 und 2011 Gebühren gezahlt hat, muss sich beeilen. Denn diese Ansprüche verjähren mit dem Jahreswechsel. Wichtig ist: Allein das Schreiben an die Bank reicht in diesen Fällen nicht unbedingt aus. „Auch wenn man bereits einen Schriftwechsel mit der Bank hatte, können die Ansprüche noch verjähren“, sagt Beate Schön vom Verbraucherportal Finanztip.

Die Geldhäuser scheinen derzeit so viele Anträge zu bekommen, dass sie mit der Bearbeitung gar nicht hinterherkommen. Sie bitten daher schriftlich um Geduld. In einigen Fällen kann das allerdings eine Hinhaltetaktik sein. Deshalb sollten Verbraucher sich den Antwortbrief der Bank genau durchlesen. Nur wenn darin steht, dass das Institut „auf die Einrede der Verjährung“ verzichtet, können sich die Kunden darauf verlassen, auch später noch Geld zurückzubekommen.

Bank anschreiben und Ombudsmann kontaktieren

Haben die Kunden die Gebühren bereits vor 2011 gezahlt, sollten sie nicht nur die Bank anschreiben. „In solchen Fällen sollten Kunden parallel Beschwerde beim Ombudsmann einlegen“, rät Finanzexperte Herrmann. Denn das stoppt in der Regel die Verjährung. Eine Übersicht, welche Ombudsleute für welche Banken zuständig sind, finden Sie hier.

Allerdings gibt es nicht für jedes Institut einen Ombudsmann. Das ist zum Beispiel bei einigen Autobanken der Fall. Kunden können sich dann zwar an die Schlichtungsstelle der Bundesbank wenden – allerdings läuft in diesem Fall die Verjährung weiter. Drohen die Ansprüche zu verfallen, hilft dann nur noch der Weg zum Anwalt.

Kontoauszüge genau prüfen

Hat die Bank das Geld bereits überwiesen, sollten Verbraucher ihren Kontoauszug genau prüfen. Denn manche Institute zahlen den Kunden nur die Gebühren zurück – und nicht mehr. Dabei sind die Banken dazu verpflichtet, den Kunden zusätzlich eine Art „Nutzungsentschädigung“ zu zahlen – schließlich konnten sie mit dem Geld in der Zwischenzeit arbeiten. Laut Rechtsprechung müssen die Banken den Verbrauchern daher für die Gebühren Zinsen zahlen, die fünf Prozent über dem Basiszins liegen. Um welche Summe es im Einzelfall geht, können Verbraucher sich im Netz ausrechnen lassen. Finanztip empfiehlt dafür den Zinsrechner auf basiszinssatz.de.

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