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Wirtschaft: So wechseln Sie die Kasse

Wer sich über die Beitragserhöhungen ärgert, kann seiner gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren. Setzt der Krankenversicherer den Beitragssatz herauf, dürfen die Mitglieder kündigen.

Wer sich über die Beitragserhöhungen ärgert, kann seiner gesetzlichen Krankenkasse den Rücken kehren. Setzt der Krankenversicherer den Beitragssatz herauf, dürfen die Mitglieder kündigen. Das gilt auch dann, wenn sie noch nicht 18 Monate lang bei der Kasse versichert waren. Darauf weist die Verbraucher-Zentrale Berlin hin. Waren früher Kündigungen nur in dem Monat möglich, in dem die Erhöhung wirksam wurde, sind die Kunden an diese Frist jetzt nicht mehr gebunden. Das heißt: Auch eine spätere Kündigung ist möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Wer im September kündigt, kann also im Dezember Mitglied einer neuen Kasse werden.

Allerdings sollte man nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab für seine Entscheidung machen, raten die Verbraucherschützer. Man sollte bei den Kassen auch erfragen, welche Leistungen sie bieten und wie gut sie zu erreichen sind. Unterschiede gebe es zum Beispiel bei den Zuzahlungen zu Kuren, der Kostenübernahme von Haushaltshilfen und beim Angebot von so genannten Modellvorhaben wie Akupunktur. hej

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