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Wirtschaft: Softwarepanne kostet BA schon 200 Millionen Euro Arbeitsagentur überweist zu viel an Kassen

Berlin Die Software-Probleme der Bundesagentur für Arbeit (BA) beim Arbeitslosengeld II könnten den Steuerzahler einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Denn seit Jahresanfang hat die Nürnberger Behörde 200 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen gezahlt, weil die Software ermäßigte Beitragssätze für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht erfassen kann.

Berlin Die Software-Probleme der Bundesagentur für Arbeit (BA) beim Arbeitslosengeld II könnten den Steuerzahler einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Denn seit Jahresanfang hat die Nürnberger Behörde 200 Millionen Euro zu viel an die Krankenkassen gezahlt, weil die Software ermäßigte Beitragssätze für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht erfassen kann. Die Software ist von der Telekom-Tochter T-Systems entwickelt worden.

Der Softwarefehler, der die Bundesagentur monatlich 25 Millionen Euro kostet, wird in diesem Jahr nicht mehr behoben werden können – die Behörde wird also auch weiterhin jeden Monat Millionen Euro zu viel an die Kassen zahlen. Das geht aus einem Schreiben der BA an den Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Darin räumt die BA „erhebliche Mängel und Defizite“ bei der Software ein. Bei der „Implementierung neuer Funktionalitäten“ sei man von T-Systems abhängig. Es werde mit Hochdruck an der Realisierung gearbeitet. Die Funktionalität werde jedoch „nicht mehr im Jahr 2005 eingesetzt werden können“, heißt es weiter.

Der Grund für die Probleme ist, dass im März diesen Jahres der Kassenbeitragssatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gesenkt worden ist – von 14,3 Prozent auf 13,2 Prozent. Diese zum Januar rückwirkende Senkung kann die Software der BA aber bis heute nicht erfassen und verarbeiten.

Bei T-Systems hieß es, noch im Laufe diese Monats werde die Bundesagentur eine neue Softwareversion erhalten. Die ermögliche es dann, flexible Werte einzugeben, also auch die veränderten Beitragssätze. Allerdings werde die neue Software zunächst von der BA getestet und dann erst entscheide die Behörde, welche Funktionalitäten in Betrieb gehen.

Ob die Krankenkassen der Bundesagentur die zu viel gezahlten Beiträge zurückerstatten werden, ist noch fraglich. Beim VdAK hieß es, bislang lasse sich über eine Erstattung der Überzahlungen nichts sagen. Zunächst müsse die BA die Software-Probleme endgültig beheben. „Für die Krankenkassen entsteht ein erheblicher Mehraufwand“, sagte eine VdAK-Sprecherin. „Da muss man auch prüfen, ob nicht eine gewisse Entschädigung angemessen ist.“

T-Systems jedenfalls wird wohl nicht für den Millionenschaden aufkommen: Mit der Telekom-Tochter ist als Obergrenze für Schadenersatzforderungen auf Grund von Mängeln der Software vertraglich eine Summe von fünf Millionen Euro festgelegt worden. ce/dro

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