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Wirtschaft: Solidarpakt II: West kämpft gegen Ost

Der Solidarpakt von 1994 beinhaltet Leistungen des Bundes von jährlich rund 26 Milliarden Mark an die neuen Bundesländer, die bis ins Jahr 2004 festgeschrieben sind. Darunter fallen 14 Milliarden Mark so genannter Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, sieben Milliarden Mark nach dem Investitionsförderungsgesetz und bis zu fünf Milliarden Mark Investitionszulage.

Der Solidarpakt von 1994 beinhaltet Leistungen des Bundes von jährlich rund 26 Milliarden Mark an die neuen Bundesländer, die bis ins Jahr 2004 festgeschrieben sind. Darunter fallen 14 Milliarden Mark so genannter Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, sieben Milliarden Mark nach dem Investitionsförderungsgesetz und bis zu fünf Milliarden Mark Investitionszulage. Tatsächlich wandern pro Jahr rund 140 Milliarden Mark netto, also abzüglich der rückfließenden Einnahmen, von West nach Ost. Denn drei Viertel aller Transfers ergeben sich aus der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens und der angestrebten Angleichung der Renten und Sozialleistungen in Ost und West.

Der Solidarpakt II, der vom Jahr 2005 an gelten soll, sieht eine Fortführung der Transferzahlungen für Ostdeutschland vor. Doch bleiben die Verhandlungen um den Aufbau Ost ein deutsch-deutscher Verteilungskampf. So forderten die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer bei einem gemeinsamen Treffen in Magdeburg im November vergangenen Jahres, der "neue" Solidarpakt müsse in gleicher Höhe wie bisher für mindestens zehn weitere Jahre gelten. Erwin Teufel (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, hingegen plädierte zur gleichen Zeit für einen abgespeckten Solidarpakt II.

Nach einer Studie von fünf Wirtschaftsforschungsinstituten klafft zwischen Ost und West eine Infrastrukturlücke von 500 Milliarden Mark. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, müssten die Transferleistungen bis 2030 fortgesetzt werden.

dro

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